Mittwoch, 24. Juli 2024

BMUV-PM: Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Pressedienst – Nr. 98/24
Berlin 24. Juli 2024

 

Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie

Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen. Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten werden die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich beschleunigt. Der Entwurf wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.

Der heute beschlossene Gesetzesentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie um. Zentrales Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.

Die im letzten Jahr überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.

Darüber hinaus werden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaß-nahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt.

Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein zentrales Ziel dieser Koalition. Der vorliegende Gesetzentwurf wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.


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