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Pressedienst – Nr. 017/24
Berlin 7. Februar 2024
Verbraucherschutz
Bundesregierung stärkt Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Waren online bestellen oder einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen, gehen Händler und Unternehmen meist in Vorleistung. Um das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen, lassen die Firmen oft Wirtschaftsauskunfteien die Bonitätsrisiken der jeweiligen Kundinnen und Kunden berechnen. Diese Praxis nennt sich Scoring und ist für viele wirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen maßgeblich. Scoring erfolgt auf Basis von große Mengen an Daten über die betroffenen Personen. Die Berechnung und die darauf aufbauenden Entscheidungen werden zunehmend automatisiert getroffen. Damit steigen die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Änderung im Bundesdatenschutzgesetz stärkt die Bundesregierung die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Mit den neuen Regeln bringen wir Licht in die Blackbox. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Scorewert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Scorewert hat. Auch einer möglichen Diskriminierung durch Scoring schieben wir einen Riegel vor. Künftig darf nicht mehr die Postleitzahl darüber entscheiden, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft wird oder nicht. Auch ist ein Scoring auf Basis von Daten über politische Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit künftig verboten. Gleichzeitig setzen wir mit den neuen Regeln einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit die Vorteile von Scoring und Bonitätsprüfungen auf Basis von großen Datenmengen genutzt werden können und gleichzeitigt der Verbraucherschutz gestärkt wird. Diese neuen Regeln erhöhen den Schutz und sind ein echter Meilenstein im Verbraucherschutz.“
Mit einem Teil der heute beschlossenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Dezember 2023 hat der EuGH in einem weitreichenden Urteil über die aktuelle Scoringpraxis in Deutschland geurteilt. Er entschied, dass Scoring bereits dann als „automatisierte Entscheidung“ im Sinne der DSGVO gilt, wenn die Scorewerte bei Entscheidungen über Vertragsschlüsse nur maßgeblich sind. Dieser neuen Rechtslage trug das deutsche Recht bisher nicht Rechnung. Das BMUV hat unmittelbar nach dem Urteil eine Neuregelung erarbeitet und sich für eine schnelle gesetzgeberische Reaktion eingesetzt. Der Entwurf des BMUV konnte mit substantiellen Verbesserungen für den Verbraucherschutz schließlich in das aktuelle Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingebracht werden. Mit ihr wird das bestehende Schutzniveau verbessert, mehr Transparenz für Betroffene erreicht und das Scoring für alle Wirtschaftsbeteiligten auf eine rechtssichere Grundlage gestellt.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Für das Bundesdatenschutzgesetz ist das Bundesinnenministerium (BMI) federführend zuständig.
Weiterführende Informationen
Entwurf Bundesdatenschutzgesetz (Website BMI)
Urteil des EuGH vom 07.12.2023 (C‑634/21)
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