Montag, 29. Januar 2024

BMUV-PM: Erfolg für den Klimaschutz: Neue Vorgaben für fluorierte Treibhausgase

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Pressedienst – Nr. 011/24

Berlin 29. Januar 2024

 

Chemikalien

 

Erfolg für den Klimaschutz: Neue Vorgaben für fluorierte Treibhausgase

Neue EU-weite F-Gas-Verordnung verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat heute der neuen F-Gas-Verordnung zugestimmt. Damit wird die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 sogar vollständig eingestellt. HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Zudem greifen nun schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gasen. In den Verhandlungen zur neuen F-Gas-Verordnung hatte sich die Bundesregierung erfolgreich für ambitionierte Regelungen eingesetzt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Die neue F-Gas-Verordnung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verordnung ist ein klares Signal an den Markt, dass Produkte mit klimaschädlichen F-Gasen mittelfristig in der EU keine Zukunft mehr haben. Wo bereits klima- und umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt verfügbar sind, werden diese nach Übergangsfristen künftig zum Standard. Gleichzeitig wird es dort Ausnahmen und Flexibilitäten geben, wo der Umstieg noch nicht möglich ist. Gerade deutsche Hersteller sind Vorreiter in der Entwicklung F-Gas-freier Produkte und werden von den neuen Vorgaben profitieren.“

Die neue F-Gas-Verordnung wird die Verfügbarkeit von klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) auf dem EU-Markt noch einmal deutlich beschränken. Hierdurch wird der Preis für HFKW steigen und ein Anreiz zum Umstieg auf bereits verfügbare klima- und umweltfreundliche Alternativen geschaffen. Bis 2050 wird die EU sogar ganz aus dem Verbrauch von quotierten HFKW aussteigen und nimmt damit international eine Vorreiterrolle ein.

Ergänzend wird die neue F-Gas-Verordnung das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen nach Übergangsfristen verbieten. Zudem wird die EU in einigen Anwendungen schrittweise sogar ganz aus F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.

Die neue F-Gas-Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So wird der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Gerade deutsche Hersteller haben bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte im Angebot.


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