Dienstag, 25. Mai 2021

BMU-PM: Svenja Schulze überreicht Förderbescheid an die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund

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Pressedienst - Nr. 108/21

25. Mai 2021

 

Klimawandel

Svenja Schulze überreicht Förderbescheid an die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund

BMU-Förderprogramm unterstützt soziale Einrichtungen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V. hat heute von der Bundesumweltministerin die Zusage für eine Förderung erhalten. Mit Hilfe von Fördermittel aus dem Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ will die Lebenshilfe Dortmund Beratungen und individuelle Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel für verschiedene Wohnformen für Menschen mit Behinderung finanzieren. Mit dem Förderprogramm aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket will das BMU gegen die Folgen des Klimawandels vorgehen sowie das Arbeitsumfeld der Beschäftigten und die Lebensqualität in den Einrichtungen verbessern.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Trockene Sommer und Hitzewellen machen die Auswirkungen des Klimawandels auch in Deutschland spürbar. Nicht allein die Umwelt nimmt Schaden, auch wir Menschen leiden unter Hitzewellen, vor allem große Städte wie Dortmund heizen sich auf. Für soziale Einrichtungen sind Extremwetterereignisse wie Hitze oder Starkregen eine enorme Herausforderung. Mit dem BMU-Förderprogramm will ich helfen, das nötige Wissen über die Folgen des Klimawandels zu vermitteln. Außerdem sollen die verfügbaren Optionen zur Vorsorge und Risikominimierung noch bekannter werden. Extreme Klimabelastungen, die soziale Einrichtungen bereits heute erleben, wollen wir mit konkreten Maßnahmen abmildern. Markisen, schattige Pavillons auf den Außenflächen oder solargetriebene Rollläden können die Lage spürbar verbessern. Mit individueller Beratung und Konzepten für die Klimaanpassung bekommen soziale Einrichtungen zudem eine Unterstützung, die noch in vielen Jahren wirkt.“

Mit den Fördermitteln will die Lebenshilfe Dortmund für verschiedene Wohnformen für Menschen mit Behinderung geeignete Maßnahmen zur Anpassung an wärmere Temperaturen identifizieren. Konkret geht es dabei um die Konzeption von Hitzeschutzmaßnahmen und Verbesserungen des Raumklimas, wie z.B. Verschattung am Gebäude durch Jalousien, Markisen und Rollläden, den Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung, baulichen Veränderungen in Innenräumen oder Dach- und Fassadenbegrünung.

Das BMU-Förderprogramm richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen. Mit 150 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium bis 2023 individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen, um sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Die Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen zugleich häufig auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz. Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels tragen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Gesellschaft bei und mindern u. a. die Risiken für Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft und mehr.

Die hohe Zahl der eingereichten Anträge, die Ende 2020 im ersten Förderfenster des neuen Programms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ eingereicht wurde, zeigt, dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Trägern sozialer Einrichtungen bereits ein bedeutendes Thema ist. Innerhalb von sechs Wochen waren aus dem gesamten Bundesgebiet – trotz der hohen Belastungen durch die zweite Corona-Welle – rund 600 Anträge mit einem Fördervolumen von fast 100 Millionen Euro eingegangen.

 

Weitere Informationen

Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"


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