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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Svenja Kleinschmidt, Christopher Stolzenberg
und Bastian Zimmermann
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der heutigen Pressemitteilung „Bundeskabinett beschließt neue Vorgaben für erneuerbare Energien im Verkehrssektor“ ist uns leider ein Fehler unterlaufen:
In der Mitteilung heißt es im vierten Absatz: „Innerhalb der THG-Quote soll der Anteil von fortschrittliche Biokraftstoffen von derzeit null auf mindestens 1,75 Prozent bis 2030 steigen.“ Richtigerweise muss es an dieser Stelle „2,6 Prozent“ heißen. Die Angabe von 1,75 Prozent bezieht sich auf die Vorgabe der EU.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Die korrigierte Pressemitteilung finden Sie auf der BMU-Website unter https://www.bmu.de/PM9429
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BMU-Pressestellenteam
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