Mittwoch, 20. Januar 2021

BMU-PM: Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können weiter digital erfolgen

----------------------------------------------------------------------------------
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg
und Bastian Zimmermann

 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmu.bund.de   Internet: www.bmu.de/presse
Twitter: www.twitter.com/bmu   Youtube: www.youtube.com/umweltministerium
----------------------------------------------------------------------------------

Pressedienst Nr. 010/21
Berlin, 20. Januar 2021
 

Umweltschutz / Planungsrecht
Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können weiter digital erfolgen
Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen. 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen derzeit dafür, dass wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten, z.B. beim Wohnungsbau und Klimaschutz sowie der Energie- und Verkehrswende. Die aktuellen Regeln geben allen Beteiligten viel Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich diese Flexibilität als Instrument zur Krisenbewältigung bewährt hat.“

Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, z.B. Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen. Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau- und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben. 

Das Planungssicherstellungsgesetz, das im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde, wird nun zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Das schafft Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände. Auf diese Weise können zudem weitere  Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Damit wird die Evaluation des Gesetzes auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Anhand der Ergebnisse entscheidet die Bundesregierung, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – auch dauerhaft gelten sollen.

Hintergrund:

Das PlanSiG wurde im Mai letzten Jahres auf Initiative des BMI und BMU erlassen, um sicherzustellen, dass eine Vielzahl wichtiger Bau- und Infrastruktur-Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Seine Geltung ist derzeit befristet bis zum 31.03.2021. 

 

 


--

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen