Freitag, 13. April 2018

Wir werden hier nun, wie schon seit September letzten Jahres fix einen Beitrag jeden Monat zu einem bestimmten Thema abliefern. Damit wäre dieser Blog hier quasi als kleine, externe Schulung anzusehen und es darf freilich auch diskutiert werden. Aufgegriffen wird entweder ein aktuelles Thema oder aber auch ein bisher weniger behandeltes oder schon lange frequentiertes. Anfangen möchte ich hier mit dem Umgang mit Asbestzement. Offenbar existieren immer noch Unmengen von den sogenannten Eternitplatten (wobei das nur einer der Hersteller war), die irgendwo noch herumliegen oder gar als Brennholzabdeckung ihr Dasein fristen. Asbestzement ist als gefährlicher Abfall eingestuft und daher nachweispflichtig. Das heißt, es ist bei der Entsorgung ein Entsorgungsnachweis zu führen. Solche Abfälle sind wie auch der Hausmüll im eigentlichen Sinne, andienungspflichtig und jeweils in dem Kreis oder Verbandsgebiet zu entsorgen, in dem sie anfallen. In unserem Fall also den beiden Landkreisen Dingolfing-Landau und Rottal-Inn. Für Abfälle aus anderen Kreisen könnte eine Ausnahmegenehmigung erlangt werden, wenn in diesem keine Möglichkeit der Entsorgung gegeben wäre, da aber in unseren Nachbarkreisen diese existiert, entfällt dieser Fall eigentlich. Bei Abfällen dieser Art ist schon beim Rückbau einiges zu beachten. Hierzu haben wir ein paar Checklisten gesammelt. Bei der Entsorgung ist dieses Material auch in gekennzeichneten Bigbags verpackt anzuliefern. Es wird zwar bis dato nicht verfolgt, aber es darf ebenfalls nicht unverpackt transportiert werden. ------- Im weiteren Verlauf wird gegenüber der Anlieferung des "üblichen" Materials hier noch zusätzlich ein Übernahmeschein erzeugt. Diese werden inzwischen rein elektronisch erzeugt und gleichzeitig in einem Portal eingegeben. Im weiteren erfolgt hier auch schlussendlich die Meldung der Mengen an das Landesamt für Umweltschutz (LFU) in elktronischer Form und automatisch, sobald die Formulare vom Verwerter elektronisch signiert und versandt wurden. Sollten Sie hier einen Jahresanfall von über 20t haben, so wird verlangt, dass ein Einzelentsorgungsnachweis zu führen ist, der auf den jeweiligen Abfallerzeuger lautet. In diesem Fall brauchen Sie ebenfalls die Ausrüstung, um ihre Papiere selbst signieren zu können. Das nur soweit, aber vielleicht noch mehr in einem anderen Kapitel. tbc

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