Freitag, 27. April 2018

BMU-PM: Künftig einheitliche EU-Regeln für Nanomaterialien

BMU-Pressedienst Nr. 084/18
Berlin, 24. April 2018

Nanotechnologie/Chemikaliensicherheit
Künftig einheitliche EU-Regeln für Nanomaterialien

Für Nanomaterialien gelten in der EU zukünftig einheitliche Regeln. Der
REACH Regelungsausschuss hat dazu gestern die Europäische
Chemikalienverordnung (REACH) angepasst.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir bekommen in der EU jetzt
endlich klare Regeln für Nanomaterialien. Mögliche Risiken werden sich
damit besser bewerten und minimieren lassen. Das ist ein wichtiger Beitrag
für den Umwelt- und Verbraucherschutz."

Künftig werden von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern
detaillierte Daten zu Nanomaterialien und deren Nanoformen im Zuge der
Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gefordert.
Die geänderte Verordnung tritt Januar 2020 in Kraft. Mit dieser
systematischen Datenerfassung kann eine Risikobewertung der unter REACH
registrierten nanoskaligen Substanzen erfolgen.

Technisch hergestellte Nanomaterialien können zusätzliche Eigenschaften
aufweisen, die sie von gängigen synthetisch hergestellten Stoffen
unterscheiden. Eine Anpassung der Anhänge der Chemikalienverordnung REACH
war erforderlich, um relevante Daten zur sachgerechten Bewertung der
Sicherheit von Nanomaterialien für Mensch und Umwelt schon bei der
Registrierung der Stoffe zu erhalten.

Eine finale Abstimmung der nun mit allen Mitgliedstaaten erarbeiteten
Änderungen der REACH –Anhänge I und III-XII fand diese Woche statt.
Deutschland hatte vier wesentliche Änderungspunkte eingebracht, die von
der EU-Kommission akzeptiert wurden. Diese betreffen die Wahl der
Prüfmethoden, die Pflicht zur Ermittlung eines Basisdatensatzes zum
Zwecke der Charakterisierung der Nanomaterialien und seiner Nanoformen
sowie weitergehende toxikologische und ökotoxikologische
Datenanforderungen an die Registranten von Nanomaterialien.

Weitere Informationen:
Die REACH-Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure
und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe
herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche
Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Ihren
Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde. REACH verlagert damit die
behördliche Verantwortung auf die Industrie im Hinblick auf die
Generierung von Sicherheitsdaten und zum Teil auch auf deren Bewertung, um
die sichere Anwendung ihrer Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu
gewährleisten.
REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe innerhalb der EU.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Referat Öffentlichkeitsarbeit
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