Samstag, 2. Dezember 2017

Nachweispflichtige Abfälle

Für die gefährlichen Abfälle ist bei Anlieferung ein Begleit- bzw Übernahmeschein fällig. In wieweit Sie als Abfallerzeugernachweispflichtig sind, hängt von den erzeugten Abfallmengen (pro Jahr) ab. Genaueres finden Sie hier oder hier. Grundsätzlich werden bei uns ja für diese Abfälle Begleit- bzw Übernahmescheine erzeugt, wenn sie solch ein Material anliefern. Dazu gehören Asbestzementplatten und künstliche Mineralfaser. Für die HDBC-haltigen Polystyrolabfälle liegt zwar ein Entsorgungsnachweis bereits vor, wird aber momentan ausgesetzt. Sollten Sie über die 20t-Grenze drüber kommen, besteht natürlich die Möglichkeit, einen Einzelnachweis zu beantragen. Dies können wir grundsätzlich für Sie erledigen, um die Möglichkeit der digitalen Signatur müssen Sie sich aber selbst kümmern. Seite der IZU Informationen oder hier Sollten Sie in den Bereich bis 20t/a fallen, schicken wir ihnen auch gern die Übernahmescheine in Papierform zu. Über 20t bekommen Sie diese ja von Ihrem Systembetrieber.

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