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Dienstag, 30. Oktober 2018

BMU Pressedienst Nr. 212/18 -Artenschutz 30. Oktober 2018Besserer Schutz für den Gartenschläfer

Besserer Schutz für den Gartenschläfer
Neues Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Der Gartenschläfer, der „kleine Bruder" des Siebenschläfers, gehört
zu den un-bekannteren heimischen Arten und ist noch wenig erforscht. Sein
Bestand ist in den letzten Jahrzehnten in ganz Europa drastisch
zurückgegangen. Dem soll ein jetzt gestartetes Projekt entgegenwirken,
das im Bundesprogramm Biologi-sche Vielfalt gefördert wird. Das Projekt
wird die Art näher untersuchen, kurz-fristige Schutzmaßnahmen ergreifen
und ein bundesweites Schutzkonzept er-arbeiten. In sechs Bundesländern
soll das Konzept anschließend gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern
umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit
etwa 3,6 Millionen Euro. Es läuft bis zum Jahr 2024 und wird vom
Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Gartenschläfer ist eine von
vielen seltenen Arten, über die wir immer noch viel zu wenig wissen.
Dieses Projekt soll Abhilfe schaffen. Engagierte Bürgerinnen und Bürger
können einen wichtigen Beitrag leisten zum besseren Verständnis dieser
bisher wenig erforschter Art. Die von Ehrenamtlichen in einem
Online-Meldesystem gesammelten Daten werden genutzt, um ein umfassendes
Schutzkonzept für den Gartenschläfer zu erarbeiten. Unser Ziel ist, den
Bestand dieser gefährdeten Art zu sichern."

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Gesammelt werden Haarproben des
Gartenschläfers, die anschließend genetisch untersucht werden. Daraus
wird dann ersichtlich, wo eine Ver-netzung von Lebensräumen besonders
sinnvoll und notwendig ist, wo Tiere aus Wildtier-auffangstationen wieder
ausgewildert werden sollten und welche Bestände vorrangig durch eine
Verbesserung ihrer Lebensräume geschützt werden müssen. Wir erwarten
auch Er-kenntnisse zu Wanderbewegungen und zum räumlichen Verhalten
einzelner Tiere sowie über die genetische Vielfalt innerhalb dieser
Art."

Der Gartenschläfer gehört zur Familie der Bilche, ist nachts aktiv und
hält etwa fünf Mona-te Winterschlaf. Seine Verbreitung, Genetik sowie
die Ursachen für den drastischen Rück-gang der Art werden in dem jetzt
gestarteten Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom Bund für
Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), der Senckenberg Gesellschaft
für Naturforschung und der Justus-Liebig-Universität Gießen gemeinsam
mit Ehrenamtlichen untersucht.

Dort, wo bereits bekanntermaßen Gartenschläfer vorkommen, werden von
Projektbeginn an Sofortmaßnahmen umgesetzt. Beispielsweise sollen
kleinräumig Habitate verbessert und vernetzt und zusätzliche Versteck-
und Nistmöglichkeiten geschaffen werden.

Das Projekt läuft von Oktober 2018 bis September 2024 und wird vom
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit rund 3,6Millionen Euro
gefördert.

Weitere Informationen
Der Gartenschläfer (Eliomys quercinus) ist laut den bundesweiten Roten
Listen der gefähr-deten Tiere und Pflanzen in Kategorie G eingestuft
(Gefährdung unbekannten Ausmaßes). Er ist eine seltene Art, deren
Bestand in den letzten Jahrzehnten in Deutschland deutlich zurückgegangen
ist. Deutschland trägt für die weltweite Erhaltung des Gartenschläfers
eine hohe Verantwortung, weil ein großer Anteil seines Weltbestandes bei
uns lebt. Der Garten-schläfer ist nach dem Bundesnaturschutz- und dem
Bundesartenschutzgesetz besonders geschützt.
Mehr zum Projekt:
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibungen/erarbeitung-eines-bundesweiten-schutzkonzepts-fuer-den-gartenschlaefer.html

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird
seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt.
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich
repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders
beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnah-men tragen dazu
bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und
mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen
dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der
biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards
hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informati-onen und Kommunikation
tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biolo-gische
Vielfalt zu stärken.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm:
www.biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm.html
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
Haufe, Maren Klein, Andreas Kübler und Nina Wettern

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E-Mail: presse@bmu.bund.de Internet: www.bmu.de/presse
Twitter: www.twitter.com/bmu Youtube: www.youtube.de/umweltministerium

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BMU Pressedienst Nr. 211/18 -Internationaler Meeresschutz / Naturschutz 30. Oktober 2018Schutz der Meere und Korallenr

Schutz der Meere und Korallenriffe:
Deutschland unterstützt Indonesien bei Errichtung und Erhaltung mariner
Schutz- und Fischereizonen
Die KfW Bankengruppe stellt im Auftrag des BMU Mittel in Höhe von 7 Mio.
EUR bereit. Förderung von wirtschaftlicher und umweltfreundlicher
Fischerei und 55.000 Küstenanrainer profitieren.

Deutschland stellt weitere Mittel zum Schutz gefährdeter Korallenriffe in
Südostasien bereit. Dazu hat die KfW heute im Auftrag des
Bundesumweltministeriums einen Zuschussvertrag in Höhe von 7 Mio. EUR mit
der US-amerikanischen Umweltorganisation Wildlife Conservation Society
(WCS) unterzeichnet. Ziel des gemeinsamen Projektes ist der nachhaltige
Schutz mariner Lebensräume, in erster Linie vor der Küste der
indonesischen Insel Sulawesi. Das Vorhaben ist Teil der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU. Die Unterzeichnung fand im Rahmen der
internationalen Meeresschutz-Konferenz „Our Ocean" auf Bali im Beisein
von Bundesumweltministerin Svenja Schulze statt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Korallenriffe sind vom
Klimawandel besonders bedroht. Schon heute beobachten wir, dass viele
Korallenriffe wegen der steigenden Meerestemperatur ausbleichen. Damit
gehen wertvolle Meereslebensräume verloren. In Indonesien gibt es eines
der größten Vorkommen. Deshalb setzen wir hier mit unserem
Schutzprogramm im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative an."

Neben der Errichtung von zusätzlichen Meeresschutzgebieten soll auch ein
nachhaltiges und effektives Management der lokalen Fischereiwirtschaft
gefördert werden. Die Projektaktivitäten finden in den drei Provinzen
West Nusa Tenggara, Nord Sulawesi und Aceh statt, wo insgesamt rund 55.000
Bewohner von den geförderten Maßnahmen profitieren. Landwirtschaft und
Fischerei stellen für einen Großteil der ansässigen Bevölkerung die
Haupterwerbsquelle dar. Durch die von der KfW geförderten Maßnahmen
werden Anreize geschaffen, umweltschädliche Fischereipraktiken und
Überfischung merklich zu reduzieren.

„Indonesien weist mit seinen Korallenriffen und Fischarten eine weltweit
einzigartige marine Biodiversität auf. Umso wichtiger ist es, mithilfe
von wirtschaftlicher, aber auch umweltfreundlicher Fischerei diese noch
lange zu erhalten", sagte Prof. Dr. Joachim Nagel, Mitglied des
Vorstands der KfW Bankengruppe. „Die Errichtung weiterer
Meeresschutzzonen und die Unterstützung der lokalen Fischer leisten dabei
einen entscheidenden Beitrag."

Indonesien ist Gründungsmitglied der Coral Triangle Initiative (CTI) –
einer sechs Staaten umfassenden Kooperation, die sich seit 2009 für den
Erhalt des Korallendreiecks einsetzt. Das nun von KfW und WCS gestartete
Projekt erweitert das bestehende CTI-Portfolio und hilft dabei, die
gemeinsamen Ziele der Partnerländer zu erreichen und unzureichendes
Management der marinen Ressourcen einzudämmen.


Weitere Informationen

Zur Internationalen Klimaschutzinitiative:
https://www.international-climate-initiative.com/

Zum Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank finden Sie unter:
www.kfw-entwicklungsbank.de.
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Gemeinde kann Fristen für die Prüfung von Grundstücksanschlüssen festlegen