Mittwoch, 30. März 2022

BMUV-PM: Bundesregierung unterstützt Initiative der EU-Kommission für nachhaltige Produkte

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Joachim Hummel
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 

 

Pressedienst 039/22
Berlin, 30. März 2022

 

Bundesregierung unterstützt Initiative der EU-Kommission für nachhaltige Produkte

Heute hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine „Sustainable Products Initiative“ (SPI) sowie einen Vorschlag für eine EU-Strategie für nachhaltige Textilien veröffentlicht. Die bislang geltende Ökodesign-Richtlinie soll von einer neuen Verordnung abgelöst werden. Die alte Richtlinie macht nur für eine kleine Anzahl an Produkten Vorgaben zur Reparierbarkeit und Langlebigkeit, z.B. für Waschmaschinen, Kühlschränke, TV-Geräte, Beleuchtung und Motoren. Künftig sollen auch Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien vom Ökodesign umfasst werden. Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen. BMUV und BMWK unterstützen das Grundanliegen der EU-Kommission für mehr nachhaltige Produkte im Binnenmarkt.

Verbraucherstaatssekretärin Christiane Rohleder: „Nachhaltige Produkte sollen in Zukunft der Standard in der EU sein. Ressourcen sind endlich. Daher müssen Produkte langlebiger und besser reparierbar werden. Das nutzt der Umwelt und den Verbraucher*innen. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine macht das Einsparen von Ressourcen und Energie noch dringlicher. Daher unterstützen wir, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen hohen Anforderungen an das Ökodesign. Wichtig ist, dass künftig die EU-Vorgaben auch für Produkte mit großen Märkten, wie Textilien oder Möbel, gelten sollen. So sparen wir Energie und Ressourcen in der Produktion und kommen einem Recht auf Reparatur auf alle physischen Produkte einen großen Schritt näher. Mit der Textilstrategie können wir hoffentlich einige Irrwege der Bekleidungsindustrie beenden. Gerade Kleidung wird häufig nicht nachhaltig und auf Kosten von Umwelt oder Menschenrechten produziert. Wenn wir für den EU-Binnenmarkt verbindliche Qualitätsanforderungen für alle Textilien vorschreiben, dann wird das auch die globalen Produktionsbedingungen im Textilsektor verbessern.“

Staatssekretär Udo Philipp: „Das europäische Ökodesign hat eine lange und erfolgreiche Geschichte und hat bereits in der Vergangenheit erheblich zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa beigetragen. In der heutigen Zeit ist die Minderung unseres Energieverbrauchs – entweder durch direkte Einsparungen oder mittelbar durch eine verbesserte Materialeffizienz und einen besseren Ressourcenschutz – auch eine Frage der europäischen Sicherheit und Souveränität. Mit den jetzt geplanten Änderungen und der inhaltlichen Erweiterung verbinde ich die Erwartung, dass das europäische Ökodesign ein effektiver Schlüssel für die erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität wird.“

Mit der Sustainable Products Initiative (SPI) will die EU-Kommission Energieeffizienz- und Ressourcenschutzanforderungen an eine Vielzahl von Produktgruppen regeln. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Verordnung soll künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen. Neu ist, dass der gesamte Lebenszyklus der Produkte Beachtung bei neuen Umweltschutzanforderungen finden soll. Die Vorgaben aus der Verordnung sollen zukünftig zu längerer Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen und zu mehr Reparierbarkeit führen. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten und damit das Recycling insgesamt gestärkt. So konkret waren die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie bislang nicht.

Mit der Textilstrategie nimmt die EU-Kommission die Transformation im Bekleidungssektor in den Fokus. Mit den neuen, umfassenden und strengeren Vorgaben soll die nicht-nachhaltige „Fast Fashion“ eingeschränkt und die Kreislauffähigkeit der Produkte gesteigert werden; etwa durch das Zusammenspiel mit der auf Textilprodukte ausgeweiteten Ökodesign-Verordnung Aktuell befinden sich jährlich mehr als 20 Milliarden Kleidungsstücke in der EU im Umlauf. Demnach bestehen aus Sicht von BMUV und BMWK große Potentiale, um eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Beide Ministerien setzen sich dafür ein, dass im EU-Binnenmarkt verbindliche Vorgaben für nachhaltiges Produktdesign im Textilsektor erreicht werden. Insbesondere die immer weiter verbreitete Beimischung billiger und massenhaft verwendeter synthetischer Fasern (Elastan) erschweren eine sortenreine Sortierung und damit ein potentielles Recycling. Darüber hinaus setzen sich die Ministerien für verbindliche Vorgaben bezüglich der Beimischung von textilen Rezyklatfasern in neu produzierte Bekleidung ein. Denn schon ab 2025 gilt im Binnenmarkt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alt-Textilien und die gesammelte Menge an alter Kleidung wird ansteigen. Allerdings fehlt bislang in der EU eine Infrastruktur für ein „Faser-zu-Faser“-Recycling im industriellen Maßstab. Um die hochwertige Erfassung und Verwertung von Alttextilien zukünftig sicherzustellen, untersucht das BMUV in einem Forschungsvorhaben, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung implementiert werden kann. Die europäische Textilstrategie hat ebenfalls eine Empfehlung für eine erweiterte Herstellerverantwortung gegeben, so dass unsere Überlegungen zeitlich passgenau sind, um auch im europäischen Kontext handlungsfähig zu bleiben.

Die heute vorgestellten Entwürfe für „Sustainable Products Initiative“ (SPI) und Textilstrategie werden nun zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie im EU-Parlament beraten. Anschließend werden sie im Trilogverfahren behandelt, bevor die EU-Kommission sie veröffentlichen kann.

 

Weitere Informationen

Pressemitteilung der Kommission zur „Sustainable Products Initiative“

FAQ Initiative für nachhaltige Produkte

FAQ EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien

FAQ Recht auf Reparatur


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BMUV-PM: Mehr Wildnis im Aschhorner Moor

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

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Gemeinsame Pressemitteilung mit der Deutschen Wildtier Stiftung

 

Pressedienst Nr. 038/22

30. März 2022

 

 

Naturschutz

Mehr Wildnis im Aschhorner Moor

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium fördert neues Wildnisgebiet im Moor bei Stade

Im Aschhorner Moor bei Stade entsteht auf einer knapp 500 Hektar großen Fläche ein neues Wildnisgebiet. Das Projekt ist eines von sechs bewilligten Vorhaben des Wildnisfonds, mit denen das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) die Entstehung von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland unterstützt. Die Deutsche Wildtier Stiftung setzt mit dem Ankauf der Fläche ein zentrales Anliegen der Nationalen Strategie für Biologische Vielfalt um, mehr Wildnis in Deutschland zu schaffen.

Das Aschhorner Moor hat sich durch grünlandgeprägte landwirtschaftliche Nutzung und anhaltenden Torfabbau in den letzten Jahrzehnten zu einer weitgehend entwässerten Hochmoorlandschaft entwickelt. In einzelnen Bereichen findet noch immer Torfabbau statt. Um ein vorzeitiges Ende des Torfabbaus zu ermöglichen, hat die Deutsche Wildtier Stiftung neben bereits renaturierten Flächen auch Abbaurechte gekauft. So soll – nach Rückbau der bestehenden Abbauanlagen – der Torfabbau im gesamten Gebiet des Aschhorner Moors bis Ende 2024 beendet werden, sechs Jahre früher als bisher geplant. Ziel des Vorhabens ist es, ein neues Moor-Wildnisgebiet im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie zu schaffen.

„Wir freuen uns sehr, dass der Wildnisfonds uns die Möglichkeit gibt, durch den Erwerb des Aschhorner Moors weiterhin aktiv zum Gelingen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung beizutragen“, sagt Dr. Jörg Soehring, Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Im Aschhorner Moor haben sich verschiedene moortypische Tier- und Pflanzenarten wie der Moorfrosch, die Bekassine und das scheidige Wollgras wieder angesiedelt, die es zu schützen gilt. Durch die vorzeitige Einstellung des Torfabbaus verbleibt zudem mehr Torf im Moor. So wird die Freisetzung des darin gebundenen Kohlenstoffs verhindert. Das Projekt leistet damit  einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Zwei-Prozent-Wildnisziels und zum Natürlichen Klimaschutz.

Mit der finanziellen Unterstützung über das Förderprogramm „Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland“ (Wildnisfond) unterstützt das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium gezielt Maßnahmen, um das Zwei-Prozent-Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) zu erreichen. Das Ziel sieht vor, dass sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickelt.  

Die Deutsche Wildtier Stiftung sichert seit ihrer Gründung vor 30 Jahren dauerhaft Lebensräume für Wildtiere und Wildpflanzen. Sie erwirbt beispielsweise Flächen wie das Aschhorner Moor und fördert dann natur- und artenschutzgerechte Pflege und Entwicklungsmaßnahmen zum Schutz oder zur Renaturierung der Flächen. Die Stiftung engagiert sich für eine wildtierfreundliche und ökologische Nutzung auf Wirtschaftsflächen, initiiert Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und unterstützt bereits im Rahmen des Bundesprojektes Nationales Naturerbe ein wichtiges Ziel des Naturschutzes in Deutschland: das Schaffen von Wildnis.

 

Weiterführende Informationen:

 

 


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Dienstag, 29. März 2022

BMUV-PM: Bundesumweltministerin Steffi Lemke stellt Eckpunkte für Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vor

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

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Pressedienst – Nr. 037/22
Berlin 29. März 2022

 

Natürlicher Klimaschutz
Bundesumweltministerin Steffi Lemke stellt Eckpunkte für Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vor
Vier-Milliarden-Euro-Programm soll Biodiversität stärken und Klimaschutz durch Schutz und Wiederherstellung von Mooren, Gewässern, Wäldern und Böden fördern.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat heute Eckpunkte für ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) vorgestellt, die das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium erarbeitet hat. Mit dem Aktionsprogramm will die Bundesregierung einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise erreichen. Hierzu sollen die Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz stärker und gezielter als bisher genutzt werden. Die Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz sind damit ein relevanter Schritt für eine bessere Krisenvorsorge in Deutschland. Für die Umsetzung des Aktionsprogramms will die Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro bereitstellen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Moore und Wälder, Flüsse und Meere – natürliche Ökosysteme haben große Bedeutung für die biologische Vielfalt und für den Klimaschutz. Denn sie binden Treibhausgase und bieten gleichzeitig Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ setzt genau an dieser Schnittstelle von Natur- und Klimaschutz an: Bis 2026 werden wir vier Milliarden Euro in den natürlichen Klimaschutz investieren. Das ist mehr, als jemals in Deutschland für diesen Bereich zur Verfügung gestellt wurde. Damit werden wir Moore wiedervernässen, Auen renaturieren sowie Wälder, Böden, Gewässer und Meere erhalten und schützen. So sichern wir unsere natürlichen wie ökonomischen Lebensgrundlagen und erhöhen deren Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen der Klimakrise, wie Dürre oder Überflutung. Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung in diesem wichtigen Bereich so entschlossen vorangeht.“

Natürlicher Klimaschutz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise zu erreichen. Natürliche Ökosysteme können Treibhausgase aus der Luft aufnehmen und als Kohlestoff einspeichern. Degradieren die Ökosysteme, werden aber große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt und verstärken die Klimakrise. Die Bundesregierung hat deshalb im Koalitionsvertrag festgelegt, ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zu entwickeln. Die heute vorgestellten Eckpunkte des Bundesumweltministeriums legen dafür das Fundament und identifizieren zehn Handlungsfelder, in denen der Natürliche Klimaschutz in den kommenden Jahren vorangebracht werden soll:

  1. Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
  2. Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  3. Meere und Küsten
  4. Wildnis und Schutzgebiete
  5. Waldökosysteme
  6. Böden als Kohlenstoffspeicher
  7. Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen
  8. Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung
  9. Forschung und Kompetenzaufbau
  10. Zusammenarbeit in der EU und international

Der Natürliche Klimaschutz setzt an der Schnittstelle zwischen Klimaschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Vorsorge gegen die Klimakrise an. Er betrachtet Maßnahmen nicht isoliert, sondern nutzt gezielt Synergien zwischen Klima- und Naturschutz. Er nimmt Wirkungszusammenhänge in den Blick, zum Beispiel die Vorteile eines naturnahen Wasserhaushalts für die mit ihm verbundenen Ökosysteme.

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz soll dabei eng mit bestehenden und anderen geplanten Programmen der Bundesregierung wie dem Sofortprogramm Klimaschutz und dem Sofortprogramm Klimaanpassung verknüpft werden. Einige Maßnahmen des ANK, die in besonderem Maße Einfluss auf die Emissionsbilanz des Landnutzungssektors (LULUCF) haben, sind bereits Teil des Sofortprogramms Klimaschutz. Darüber hinaus ist das ANK zentral für die nationale Umsetzung des geplanten EU-Rechtsinstruments zur Wiederherstellung der Natur.

Die Eckpunkte des BMUV für ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz finden Sie unter: www.bmuv.de/DL2872 

 


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Montag, 28. März 2022

Negative Emissionen

 
Spektrum.de Logo
Spektrum Kompakt-Newsletter
28.03.2022

Liebe Lesende,

um dem Klimawandel entgegenzuwirken, müssen wir den Ausstoß von Treibhausgasen radikal senken. Doch wird das ausreichen? Oder müssen auch Verfahren eingesetzt werden, die Kohlendioxid gezielt wieder aus der Atmosphäre zu entfernen? Um diese Negative-Emissionen-Technologien (NET) geht es in unserer neuen Ausgabe. Außerdem befassen wir uns mit einem innovativen Ansatz aus den Niederlanden, wie sich Häuser schnell und gut dämmen lassen, sowie der Frage: Wo steht Wasserstoff als alternativer Energieträger in dieser Diskussion?

Einen guten Start in die Woche wünscht Ihnen

Antje Findeklee

Antje Findeklee

Neuerscheinungen bei Spektrum

Negative Emissionen

Spektrum Kompakt – Negative Emissionen

Um den Klimawandel zu bekämpfen, wird auch über Maßnahmen diskutiert, mit denen Kohlendioxid wieder eingefangen wird. Was ist Stand der Dinge - und welche Alternativen gibt es gegebenenfalls noch, um den Ausstoß zu ...

Digitalpaket Klimaschutz...

Spektrum.de – Digitalpaket: Klimaschutz

Mit dem Digitalpaket Klimaschutz erhalten Sie drei Spektrum Kompakt zum Thema zum Sonderpreis im Download.

Highlights 1/2022: Künstliche Intelligenz

Informatik: Der Siegeszug der neuronalen Netze • Lernalgorithmen: Maschinen imitieren kindlichen Verstand • Ethik: Ein Roboter muss auch Nein sagen können

Traumata - Wunden in der Seele

Spektrum Kompakt – Traumata - Wunden in der Seele

Einschneidende Ereignisse, lebensbedrohliche Situationen sowie Missbrauchserfahrungen hinterlassen tiefe Wunden in der Psyche der Betroffenen und begünstigen damit die Entstehung bestimmter psychischer Erkrankungen wie ...


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