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Pressedienst Nr. 190/21
Berlin, 03. August 2021
Klimaschutz/Kommunen
Klimafreundliche Straßenbeleuchtung für Ismaning
Florian Pronold übergibt Förderscheck an Gemeinde
Das Bundesumweltministerium fördert das Klimaschutzprojekt „Sanierung der Straßenbeleuchtung in Ismaning“ mit insgesamt rund 280.000 Euro über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI). Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, überreichte heute an die Gemeinde einen Förderscheck zum Start des Projektes.
Florian Pronold: „Öffentlicher Klimaschutz findet in erster Linie in Städten, Gemeinden und Landkreisen statt. Daher unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen im Klimaschutz finanziell. Das Projekt zeigt das enorme Potenzial, das Energieeffizienz hat: Um mehr als 80 Prozent wird der Stromverbrauch mit der neuen hocheffizienten Beleuchtung sinken. Ich hoffe, dass Ismaning mit dieser Energieeffizienzmaßnahme viele andere Kommunen inspiriert.“
Von Juli 2021 bis Juni 2022 wird in der Gemeinde Ismaning die Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik umgerüstet. Dies wird den CO2-Ausstoß in den nächsten 20 Jahren um 3.415 Tonnen senken und zugleich den Stromverbrauch gegenüber der aktuellen Beleuchtungssituation um 82 Prozent. Das BMU fördert deswegen das Vorhaben mit einer Zuwendung in Höhe von knapp 280.000 Euro.
Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium unter dem Dach der NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.500 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,23 Milliarden Euro durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen.
Die Sanierungen von Außen-, Straßen- und Innenbeleuchtungen werden ebenso wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch ein Klimaschutzmanagement über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI gefördert. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms sind die Förderbedingungen erheblich verbessert worden, indem Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert wurden. Die verbesserten Förderbedingungen gelten noch bis Ende dieses Jahres. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.
Auskunft und telefonische Beratung zu den Förderprogrammen der NKI:
Fragen zur Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de.
Weitere Informationen
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