Dienstag, 3. Oktober 2017

Dokumente bei Anlieferung

Wie Sie bereits wissen, sind für die Anlieferung bestimmter Abfälle Anlieferscheine nötig. Diese finden Sie auf unserer Downloadseite. Für die verscheidenen Althölzer ist der Anlieferschein gem AltHolzVerordung, als Deklaration für die Herkunft auszufüllen, für Bauschutt der Anlieferschein nach RC-Richtline. Hierbei sind jeweils die Adresse des Abfallerzeugers einzutragen, also die Adresse, bzw die Firmenadresse sowie die Abfallherkunft, also der Ort des Bauvorhabens. Bei Übereinstimmung, wie bei privaten kann dies entfallen. Falls Bedarf besteht, weil Sie regelmäßig derartige Abfälle anliefern, können wir Ihnen auch einen Vordruck zusenden, bei dem bereits Ihre Adresse fix eingepflegt ist. Senden Sie uns einfach eine Email an waage@kirn-entsorgung.de. selbstverständlich reicht aber auch Ihr Stempel im Adressfeld. Falls sie Probleme mit der Einstufung Ihrer Abfälle, insbesondere der Hölzer haben, dafür haben wir die Altholzverordnung ebenfalls als Download vorgesehen. Wenn Sie noch Fragen haben, dann schreiben Sie diese bitte in die Kommentare oder senden uns eine Anfrage per Kontaktformular.

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