Donnerstag, 14. April 2016
zur Abrechnung der angelieferten Mengen
es gibt immer wieder Kunden, die mit ziemlicher Regelmäßigkeit Kleinstmengen zu uns bringen.
Diese laufen natürlich auch über unsere Fahrzeugwaage. Diese Waage ist für LKWs konzipiert, die bis zu 40t, also 40.000kg und mehr wiegen können (im Prinzip können wir sogar bis 50t wiegen)
Diese Waage hat eine Schrittweite von 20kg. wir können hier also gar keine 5, 7 oder 8kg erfassen!
Da wir ja im Grunde genommen auch Großhandel sind und eben aus diesem Grund nur Großmengen umschlagen, ist dies für uns auch weiter kein Problem und wir sehen auch hier für die Abfälle auch keinen Handlungsbedarf, zumal auch hier von privaten meist größere Mengen aus "Aufräumaktionen", Umzügen oder Sterbefällen angeliefert werden und der Wiegebereich und die Genauigkeit ausreichend ist.
Wir werden jetzt aber nicht anfangen und gewisse Herrn und Damen über unsere Kleinmengenwaage abzurechnen.
Vielleicht sollten sich diese doch mal ein Müllgefäß des AWV zulegen oder zumindest die roten Säcke kaufen?
Hausmüll im eigentlichen Sinne nehmen wir nämlich gar nicht an!
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