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Freitag, 2. Juni 2023
Farben sehen - Gehirn&Geist
Donnerstag, 1. Juni 2023
BMUV-PM: Runder Tisch Meeresmüll seit sieben Jahren aktiv gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,
Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de Internet: www.bmuv.de/presse
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltminsterium des Landes Niedersachsen und dem Umweltbundesamt
Pressedienst 077/23
Berlin, 1. Juni 2023
Runder Tisch Meeresmüll seit sieben Jahren aktiv gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee
Treffen mit Schirmherrschaften zur Festlegung zukünftiger Ausrichtung und Arbeitsschwerpunkte
Seit sieben Jahren erarbeitet der Runde Tisch Meeresmüll Handlungsempfehlungen gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee. Heute kommen die Mitwirkenden in Berlin mit den Schirmherrschaften, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner, zusammen, um besonders prägnante Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Gemeinsam soll ein Resümee gezogen und die Ausrichtung sowie die Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit festgelegt werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Vermüllung der Umwelt durch Plastik ist zu einem enormen Problem geworden, das insbesondere den Meereslebewesen und den Menschen schadet. Plastikmüll in den Meeren ist ein Teil der ökologischen Dreifachkrise, mit der wir weltweit konfrontiert sind. Von der gegenwärtigen UN-Verhandlungsrunde in Paris muss daher das Signal für ein starkes und verbindliches internationales Abkommen gegen Plastikmüll und für mehr Meeresschutz ausgehen. Der heutige Runde Tisch dient dazu, unsere nationalen Erkenntnisse und Erfahrungen zu bündeln, um sie in die internationalen Verhandlungsprozesse einfließen zu lassen. Ich setze mich besonders dafür ein, schon den Beginn der Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen und Plastikmüll, wo immer es geht, zu vermeiden. Recycling kann einen wichtigen Beitrag leisten, aber der Nutzung von Stoffen am Ende eines Lebenzyklus sind Grenzen gesetzt. Deshalb ist es mir wichtig, schon beim Produktdesign anzusetzen.“
Christian Meyer, Umweltminister des Landes Niedersachsen: „Unsere Meere sind keine Müllkippe, insbesondere nicht für langhaltbares Plastik, sondern ein wertvolles Ökosystem. Niedersachsen ist ein Küstenland, vom Meer abhängig und mit dem Schutz des Meeres eng verknüpft. Unser Weltnaturerbe Wattenmeer ist ein einzigartiger Lebensraum für Fische aber auch viele Zug- und Rastvögel. Fischerei, Tourismus, Nationalpark Wattenmeer, auch Schifffahrt und Offshore-Industrie – all diese Themen machen deutlich, wie sehr der Schutz der Meeresumwelt in unserem Alltag präsent ist. Auch und gerade beim Thema Müll im Meer. Die Müllbelastung muss schon bei der Entstehung wirksam reduziert werden, etwa durch Verbote von Einwegverpackungen und Plastikwegwerfartikeln. Es ist erschreckend, wie viel Plastikmüll wir im und am Meer finden. Aktivitäten gegen Einwegplastik sind daher genauso wichtig wie etwa die Umweltbildung in den Nationalparkhäusern. Aber auch Strandmüllsammlungen oder Fishing-for-Litter-Aktionen reduzieren die Müllbelastung und schaffen ein Bewusstsein für das Gesamtproblem.“
UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Runde Tisch Meeresmüll setzt auf die direkte Einbeziehung aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen, um maßgeschneiderte Lösungen für die vielfältigen land- und seebasierten Eintragsquellen von Abfällen in die Meere zu entwickeln. Perspektivisch gilt es, dieses einzigartige Gremium noch besser in die Umsetzung politischer Vorgaben einzubinden, zu denen sich Deutschland national und international im Kampf gegen die Plastikvermüllung der Umwelt verpflichtet hat.“
Derzeit nehmen am Runden Tisch Meeresmüll rund 130 Expert*innen teil, darunter zum Beispiel Vertreter*innen aus der Fischerei, der Schifffahrt, der Industrie und dem Einzelhandel, der Wissenschaft, der Tourismusbranche aber auch Umweltverbände, Behörden, und Politiker*innen sowie Künstler*innen. Neben der Verfolgung von Maßnahmen spielt er eine wichtige Rolle als Informations- und Kooperationsplattform.
Entstanden sind in der bisherigen Zusammenarbeit vielfältige Ergebnisse. Dazu gehören unter anderem eine Bereitstellung von Handlungsleitfäden zu Best-Practice-Beispielen und rechtlichen Möglichkeiten für Kommunen zur Reduktion des Plastikmüllaufkommens. Es wurde ein Themenpapier zu Mikroplastikeinträgen in die marine Umwelt veröffentlicht, das den Stand des Wissens und prioritär erforderliche Maßnahmen darlegt. Zu den Produkten gehören aber auch Empfehlungen zur Vermeidung und sicheren Bergung von Geisternetzen, zur Entsorgung von Fanggeräten aus der Fischerei und aber auch Bildungskonzepte für verschiedene Altersgruppen sowie Hinweise zur Durchführung küstennaher umweltgerechter Müllsammelaktionen. Nicht zuletzt wurde ein Bildungskonzept für verschiedene Altersgruppen und Sektoren vorgelegt.
Nach Befassung der G7 sowie der G20-Staaten im Rahmen deutscher Vorsitze, zuletzt in 2022, hat die Staatengemeinschaft im vergangenen Jahr in Nairobi mit dem Mandat für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen gegen die Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren eine wichtige Initiative auf den Weg gebracht.
Parallel zum Runden Tisch Meeresmüll laufen in Paris aktuell unter Ägide der Vereinten Nationen Verhandlungen für dieses Kunststoffabkommen, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll. Für die spätere Umsetzung sind nationale Präventionspläne vorgesehen. Der Runde Tisch Meeresmüll ist als bestehendes nationales Netzwerk prädestiniert, hier perspektivisch zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Runden Tisches Meeresmüll: www.muell-im-meer.de
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BMUV-PM: EU-Nitratrichtlinie: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt – hohe Strafzahlungen abgewendet
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,
Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressedienst Nr. 079/23
01. Juni 2023
EU-Nitratrichtlinie: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt – hohe Strafzahlungen abgewendet
Heute hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch.
Die heutige Entscheidung der EU-Kommission bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt den richtigen Weg eingeschlagen hat, was zukunftsfeste Düngeregeln angeht – mit Blick auf Umwelt, Wasser und Höfe. In den vergangenen Jahren wurden die Düngeregeln zwar immer wieder verändert, allerdings nicht ausreichend und verlässlich genug.
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke: „Ich freue mich sehr, dass die Europäische Kommission das Verfahren jetzt eingestellt hat. Es war ein sehr langer Weg, mit schwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Bundesländern, den Landwirtinnen und Landwirten, der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden. Insbesondere leisten wir mit den im Rahmen des Verfahrens geänderten Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen, aber wir tragen auch in anderen Bereichen zu wichtigen Verbesserungen bei, wie beispielsweise bei der Wasserrahmenrichtlinie und der NEC-Richtlinie. Dies zeigt, dass wir diesen Weg nur gemeinsam mit allen Akteuren gehen können.“
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betont: „Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel. Mit der Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung den Grundstein für ein Wirkungsmonitoring und eine verbesserte Stoffstrombilanzverordnung gelegt. Das ist die Basis, um das Verursacherprinzip bestmöglich etablieren. Denn klar ist, die Einstellung des Verfahrens ist ein Etappenziel, dass uns Brüssel gesteckt hat, und nicht das Ende. Jetzt geht es darum, mit zukunftsfesten Düngeregeln unsere Umwelt zu schützen und der Landwirtschaft Verlässlichkeit zu geben. Hier sind auch die Länder in der Pflicht. Schließlich sind die Nitratwerte mancherorts immer noch zu hoch, und die Landwirtinnen und Landwirte fordern zurecht Regeln, die auch Bestand haben. Unser Ziel: Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.“
Hintergrund
Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro ganz erheblich gewesen.
Gegen Deutschland hat die Europäische Kommission 2012 zunächst ein Pilotverfahren und im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war. Deutschland hatte daraufhin 2017 sein Düngerecht (Düngegesetz, Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung) umfassend novelliert. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen würden, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2018 folgte der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil allen Kritikpunkten der Kommission am deutschen Aktionsprogramm. Die EU-Kommission hatte darüber hinaus beanstandet, dass auch die Novelle aus 2017 dem EuGH-Urteil aus 2018 nicht gerecht werde und in der Folge im Juli 2019 das sogenannte Zweitverfahren gegen Deutschland eingeleitet. 2020 wurde die Düngeverordnung nochmals umfangreich überarbeitet und die Grundlage für die Einführung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete mit strengeren Maßnahmen gelegt und mithilfe einer entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift und Anpassungen der Landesdüngeverordnungen umgesetzt. Nach Überprüfung der Landesverordnungen und der darauf basierenden Gebietsausweisungen in den Ländern forderte die EU-Kommission im Juni 2021 nochmals deutliche Nachbesserungen. Dies betraf vor allem die Größe der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete, in denen strengere Anforderungen an die Düngung gelten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift sowie die Grundwasserverordnung wurde deshalb in einem letzten Schritt und in enger Abstimmung der EU-Kommission und den Ländern 2022 nochmals überarbeitet.
Das Bundeskabinett hat außerdem am 31.05.2023 eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Damit soll die Rechtsgrundlage für eine Verordnung zur besseren Datenverfügbarkeit beim vereinbarten Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung geschaffen werden und die Rechtsgrundlage für die vorgesehene Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung geschaffen werden.
Mehr Informationen zum Thema Düngung auf https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/duengung.html.
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BMUV-PM: Dialogreihe Wolf gestartet
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressedienst – Nr. 078/23
Berlin/Bonn, 01. Juni 2023
Dialogreihe Wolf gestartet
Auftaktveranstaltung mit Verbänden und Bundesländern
Das Bundesumweltministerium hat heute in Kooperation mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium die „Dialogreihe Wolf“ gestartet. Hauptziele der Veranstaltungsreihe: Der Austausch zu wichtigen Aspekten zum Wolf und die Versachlichung der Diskussion. Bei der Auftaktveranstaltung befassten sich die rund 70 Teilnehmenden aus Ministerien und Behörden, von Naturschutz- und Nutzerverbänden, aus der Wissenschaft sowie aus den Bundesländern insbesondere mit dem Monitoring, der Erfassung und der Entwicklung der Wolfspopulation. Weitere Veranstaltungen mit verschiedenen Schwerpunkten wie zum Herdenschutz sowie zum Umgang mit problematischen Wölfen werden folgen
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Der Wolf ist schon seit längerem wieder präsent in Deutschland – in unseren Wäldern und Landschaften, und ganz besonders im öffentlichen und medialen Diskurs. Die Tatsache, dass Wölfe zurückgekehrt sind, ist ein großer Erfolg für den Naturschutz. Gleichwohl bringt die Rückkehr Herausforderungen und Konflikte mit sich, gerade in einem dicht besiedelten und stark landwirtschaftlich geprägten Land wie Deutschland. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam praktikable und rechtskonforme Lösungen dafür finden können. Die nun gestartete Dialogreihe Wolf bietet Raum für unterschiedliche Sichtweisen und konstruktive Kritik und damit eine Plattform für die Erarbeitung tragfähiger Lösungen. Ziel muss es sein, eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Menschen und Nutztieren und dem Artenschutz zu schaffen. Die wichtigste Voraussetzung für eine sichere Koexistenz mit dem Wolf ist ein funktionierender Herdenschutz, insbesondere durch Zäune. Gleichzeitig bedeutet das aber auch: Wölfe, die wiederholt zumutbar geschützte Weidetiere reißen, können bereits jetzt nach geltender Rechtlage getötet werden.“
Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: „Der Schutz des Wolfes und Weidetierhaltung dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen. Das BMEL führt schon seit längerem intensive Gespräche mit Betroffenen und Vertreterinnen und Vertretern der Weidetierhaltenden, um Lösungsansätze zwischen Wolfsschutz und landwirtschaftlicher Tierhaltung zu erarbeiten. Denn nicht nur der Erhalt der bedrohten Art ist wichtig, die Weidetierhaltung sorgt für Tierwohl und erhält ökologisch wertvolles Grünlands. Die nächste Veranstaltung in der jetzt gestarteten Dialogreihe beim BMEL widmet sich deshalb dem Schwerpunktthema Herdenschutz.“
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war das Ziel formuliert worden, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten. Zudem wurde ein Dialog mit allen in diesen Fragen befassten Organisationen und Verbänden angekündigt. Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch beide Ministerien hielt Dr. Florika Fink-Hooijer, Leiterin der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, einen Impulsvortrag zur EU-Perspektive, bevor Vertretende von Schäfer- und Schafzucht-, Naturschutz- und weiteren Interessenverbänden ihre Erwartungen an die Dialogreihe und den Umgang mit dem Wolf vorstellten.
Eine Grundlage für den Umgang mit dem Wolf ist die existierende, sehr gute Datengrundlage über die Größe der Wolfspopulation sowie das Wissen, wo überall in Deutschland Wölfe vorkommen und wie diese ermittelt werden. Im zweiten Teil der Veranstaltung stellte Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, daher die wissenschaftlichen Grundlagen des Monitorings von Wölfen in Deutschland vor und Ilka Reinhardt informierte über die Aufgaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Die abschließende Podiumsdiskussion widmete sich dem Thema „Monitoring – Erfassung und Entwicklung der Wolfspopulation“. Hierbei wurden die unterschiedlichen Aufgaben der teilnehmenden Institutionen des Bundes und der Länder im Wolfsmonitoring vorgestellt und ein Ausblick in die mögliche Zukunft des Monitorings gegeben.
Hintergrund:
Mit der Dialogreihe Wolf setzen die beiden Ministerien eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. An der Auftaktveranstaltung nahmen mehr als 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, Behörden, Wissenschaft, Nutzerverbänden sowie Natur- und Tierschutzverbänden teil, neben den Panelist*innen von BMUV; BMEL; EU-Kommission; Bundesamt für Naturschutz (BfN); Bundesverband Berufsschäfer e.V; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW); Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.; Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU); Senckenberg Forschungsinstitut; TU Dresden; Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL); Wolfskompetenzzentrum/Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und dem World Wide Fund For Nature (WWF) folgten viele weitere der Einladung, unter anderem auch Vertreterinnen und Vertreter des des Bundesverbands für Landwirtschaftliche Wildhaltung e.V., des Deutschen Bauernverbands, des Deutschen Jagdverbands e.V. (DJV), des ökologischen Jagdverbands e.V., des Deutschen Naturschutzrings, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).
Weiterführende links
https://www.bfn.de/haeufig-gefragt-wolf
https://www.bfn.de/nationale-ffh-berichte
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