Freitag, 29. Juni 2018

Ein Aufruf an alle Kunden, die gefährliche Abfälle haben!

Hiermit möchten wir einmal alle Kunden von uns darauf aufmerksam machen, die größere Mengen (über 20t/a) gefährlicher Abfälle haben, dass sie in diesem Fall nachweispflichtig sind.
Es handelt sich bei den Abfällen um Asbestzementplatten, künstliche Mineralfaser und auch Altholz, das der Kategorie A IV gem Altholzverordnung zuzuordnen ist. Es betrifft also auch ein paar Fenstermonteure.
Bezüglich des Entsorgungsnachweises helfen wir Ihnen gern weiter.

1 Kommentar:

  1. Genau genommen sind Sie ab 20t/a Einzelentsorgungsnachweispflichtig. Die Nachweispflicht, also das lückenlose Dokumentieren ist bereits ab 2t/a der Fall.

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