Berlin, 29. Juni 2018
Klimaschutz/Europa
Neue EU-Regeln schaffen Fortschritte und mehr Nachhaltigkeit beim
Klimaschutz
Mitgliedstaaten billigen Kompromiss mit EU-Parlament zu erneuerbaren
Energien, Energieeffizienz und Fortschrittskontrolle
Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Kompromiss mit dem EU-Parlament zur
künftigen Klima- und Energiepolitik gebilligt. Der Ausschuss der
Ständigen Vertreter stimmte heute für eine neue Verordnung zur
Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik und eine Neufassung
der Energieeffizienz-Richtlinie. Bereits am Mittwoch hatte der Ausschuss
der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zugestimmt. Als
nächstes muss das EU-Parlament den Rechtsakten zustimmen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das ist ein wichtiger Erfolg für
die Umweltpolitik, die den Klimaschutz in Europa deutlich voranbringen
wird. Er zeigt auch, dass Europa in der Lage ist, schwierige
Zukunftsfragen zu klären. Die Beschlüsse zu Klimaschutz, er-neuerbaren
Energien und Energieeffizienz werden uns helfen, das Pariser
Klimaschutz-abkommen in Europa erfolgreich umzusetzen. Zugleich haben wir
uns darauf verständigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen selbst nachhaltig
sein müssen. Denn wenn Regenwälder abgeholzt werden, um Palmöl für
Biosprit zu gewinnen, hat das mit Klimaschutz nichts zu tun."
Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und
Energiepolitik („Governance-Verordnung") verpflichtet die
Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die
Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu
entwickeln. Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine
solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Auch die
EU-Kommission wird verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so
schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann.
Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein
Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend fest.
Die Kommission hatte ursprünglich 30 Prozent vorgeschlagen. Für 2020
gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent.
Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass in der
EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und
Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden
Ziel von 20 Prozent bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das neue
32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich
von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent. Im Wärmebereich sollen die
Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens
1,1 Prozentpunkte steigern.
Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14
Prozent steigen. 2016 lag er bei rund 7 Prozent. Zum Einsatz kommen
dürfen vier verschiedene Varianten aus Biomasse oder erneuerbarem Strom:
• Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen wie Mais oder Raps
• Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen wie Stroh oder
Speiseölen
• Strom aus erneuerbaren Energien
• Synthetische Kraftstoffe aus EE-Strom
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt zudem fest, inwieweit
Biokraftstoffe auf diese Quote angerechnet werden können. Der Anteil
konventioneller Biokraftstoffe aus Acker-pflanzen am gesamten
Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei 7 Prozent liegen.
Neu ist, dass Mitgliedstaaten auch weniger als 7 Prozent Anteil
konventioneller Biokraftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer
Stelle ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle
Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von
maximal 5,3 Prozent anrechnen.
Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur
Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019
eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen.
Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben. Die
Details dazu wird die EU-Kommission noch festlegen.
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
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Redaktion: Regine Zylka (verantwortlich), Nikolai Fichtner, Stephan Gabriel
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