Gemäß Nachweisverordung sind Abfallerzeuger, die mehr als 20 t gefährliche Abfälle pro Jahr erzugen, verpflichtet, Entsorgungsnachweise zu führen.
Zuwiderhandlungen können natürlich Folgen nach sich ziehen.
Gerade größere Betriebe haben hier meist einen Abfallbeauftragten, der sich zuverlässig um die Erfüllung dieser Pflichten kümmert, damit das nicht vorkommt.
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