BMUB-Pressedienst Nr. 051/18 – Agrar/Biodiversität
Berlin/Bonn, 05.03.2018
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz
„Fairpachten" für mehr biologische Vielfalt auf Wiesen und Äckern
Naturschonende Landwirtschaft per Pachtvertrag: Neues Modellprojekt nimmt
Grundbesitzer in den Blick
Nur gemeinsam mit den Grundbesitzerinnen und -besitzern lässt sich die
biologische Vielfalt auf Agrarflächen erhalten und erhöhen. Das Projekt
„Fairpachten" nimmt diese Gruppe jetzt gezielt in den Blick: Mit
vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten sollen Eigentümerinnen
und Eigentümer für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen
gewonnen werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Modellvorhaben
der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Bundesprogramm Biologische
Vielfalt mit 935.000 Euro. Es läuft bis 2023 und wird vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) fachlich betreut.
Rund 60 Prozent der Agrarfläche in Deutschland wird von Grundbesitzerinnen
und besitzern zur Bewirtschaftung an Landwirte verpachtet. „Dieses
bislang kaum genutzte Flächenpotenzial wird durch das Projekt
„Fairpachten" jetzt für den Naturschutz erschlossen", sagt
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. „Indem Grundbesitzerinnen
und besitzer bereits in ihren Pachtverträgen eine naturverträgliche
Bewirtschaftung der Flächen festschreiben, können sie entscheidend dazu
beitragen, die Biodiversität deutscher Kulturlandschaften zu erhalten und
zu steigern", so Hendricks.
„Die biologische Vielfalt ist gerade auf genutzten Flächen wie unseren
Wiesen und Weiden in Deutschland zunehmend bedroht. Das belegt die Rote
Liste der Biotoptypen, die das Bundesamt für Naturschutz 2017
veröffentlicht hat. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei
den Arten der Agrarlandschaft. So ist etwa bei den Feldvögeln ein
dramatischer Rückgang zu verzeichnen, gleiches gilt für die
Ackerwildkräuter. Um diesem Verlust entgegenzuwirken, müssen wesentlich
mehr Flächen als bislang naturverträglich bewirtschaftet werden",
erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Ziel von „Fairpachten" ist es, die Verpachtenden landwirtschaftlicher
Flächen dabei zu unterstützen, durch die Pachtvertragsgestaltung die
Biodiversität ihrer Flächen zu erhalten und im besten Fall sogar zu
erhöhen. Möglich wird dies etwa durch einen geplanten Vertragsbaukasten
mit verschiedenen Modulen und Musterverträgen, in denen eine
naturverträgliche Bewirtschaftung auf den verpachteten Flächen
festgeschrieben wird. Vertraglich vereinbart werden könnten etwa eine
umweltschonende, ökologische Bewirtschaftung ohne Pestizide, das Anlegen
von Ackerrandstreifen oder eine extensive Grünlandnutzung, bei der
beispielsweise vergleichsweise wenige Tiere auf großer Fläche weiden.
Zudem soll langfristig ein Beratungsnetzwerk etabliert werden, das allen
Interessenten unter den Grundbesitzerinnen und besitzern bundesweit zur
Verfügung steht.
Das Projekt wird koordiniert von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe,
die selbst über langjährige Erfahrung als Verpächterin von
Naturschutzflächen verfügt. Das Bundesumweltministerium fördert das
Projekt „Fairpachten – Beratung von Grundeigentümern zur Umsetzung
von Biodiversitätsbelangen in Pachtverträgen" bis 2023 mit 935.000
Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für
Naturschutz begleitet das Projekt fachlich.
Zum Projekt:
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibungen/fairpachten-biodiversitaet-in-landwirtschaftlichen-pachtvertraegen.html
Zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe: www.naturerbe.de
Hintergrund
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird
seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt.
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich
repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders
beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu
bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und
mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen
dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der
biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards
hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation
tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische
Vielfalt zu stärken.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm:
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/bundesprogramm.html
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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Alexander Klus (verantwortlich), Nikolai Fichtner,
Stephan Gabriel Haufe, Andreas Kübler, Friederike Langenbruch und Nina
Wettern
Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmub.bund.de Internet: www.bmub.bund.de/presse
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