Freitag, 2. März 2018

Eichung von Waagen und anderen Messeinrichtungen

Bei der Eichung wird sichergestellt, dass die Waagen in ordungsgemäßem Zustand sind und innerhalb der zulässigen Toleranzen funktionieren. Durchgeführt wird diese vom Bayrischen Landesamt für Maß und Gewicht. Grundlage hierfür ist die Eichordung. Bauartbedingt haben die Waagen natürlich ihre Grenzen. So können sie mit einer Fahrzeugwaage keine Zutaten für einen Kuchen verwiegen und mit dr Küchenwaage keinen LKW. So haben die unterschiedlichen Typen auch unterschiedliche Wiegebereiche und Genauigkeiten. Sie können sich natürlich gerne weiter im Waagenforum beschäftigen. Zur Auswwertung der Messungen kommen wir dann beim nächsten mal.

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