Dienstag, 10. April 2018

01-2018: Digitale Entsorgung: Einfacher mit den Zentek-Apps // Elektrogesetz: Die wichtigsten Änderungen // Abfallbeauftragte: Das neue Serviceangebot von Zentek // Änderungen durch das Verpackungsgesetz: Selber registrieren!

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Sehr geehrte Frau Entsorgungs GmbH,
 
die Digitalisierung schreitet weltweit unaufhaltsam voran und birgt trotz einiger unbestreitbarer Risiken eine Fülle von Chancen, deren Konsequenzen in vielerlei Hinsicht noch gar nicht abzusehen sind. Dieser technische Wandel geht an keinem Wirtschaftszweig vorbei und wir bei Zentek sind überzeugt, dass eine digitalisierte Entsorgungsbranche die Kreislaufwirtschaft weiter stärken wird. Wie auch kleinere und mittelgroße Entsorger den Schritt ins digitale Zeitalter schaffen, welche App ihnen dabei helfen kann und welchen Nutzen das den Kunden bringt, erklären wir im ersten Artikel dieser aktuellen Ausgabe der z!news.
Und Apps laufen ja längst schon nicht mehr nur auf dem Smartphone: Sogenannte „Wearables", also mobile Computer von der Smartwatch über Brillen bis zu in die Kleidung integrierten Geräten, werden immer populärer. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und das Elektrogesetz angepasst: Unter anderem unterliegen die genannten Geräte oder auch elektrische Möbel ab August erstmals der Registrierungspflicht. Was für Inverkehrbringer sonst noch wichtig ist, erläutern wir in unserem zweiten Beitrag.
Über die wichtigsten Fakten zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes und den neuesten Stand zum Thema Beauftragung externer Abfallberater informieren wir Sie dann im dritten und vierten Beitrag unseres Newsletters.
 
 
Klaus Kussel        Christoph Ley
Digitale Entsorgung: Einfacher mit den Zentek-Apps
Von der Kneipe an der Ecke bis zur Discounter-Kette: Die Kunden richten immer höhere Ansprüche an ihr Entsorgungsunternehmen. Damit insbesondere kleine und mittelgroße Firmen bei zentralen Punkten wie Dokumentation und Transparenz nicht den Anschluss verlieren, hat Zentek zwei Apps entwickelt, die den schnellen und unkomplizierten Einstieg in die digitale Entsorgung möglich machen.
 
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Elektrogesetz: Die wichtigsten Änderungen
ElektroaltgeräteWas nicht explizit ausgenommen ist fällt darunter: Das steckt hinter dem Begriff des offenen Anwendungsbereichs „Open Scope". Ende dieses Jahres endet eine Übergangsfrist und das 2015 novellierte Elektrogesetz wird dann auch auf einige bisher nicht betroffene Produkte ausgeweitet. Für Hersteller von Produkten wie Möbel oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen besteht daher Handlungsbedarf; sie müssen bis zum Stichtag 15. August ihre Geräte erstmals registrieren. Außerdem geht mit der Gesetzesänderung eine Reduzierung der Kategorien von derzeit zehn auf dann nur noch sechs sowie der Gerätearten von 32 auf 17 einher. Bereits vorgenommene Registrierungen müssen überführt werden.
 
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Abfallbeauftragte: Das neue Serviceangebot von Zentek
ParagraphBereits in der letzten Herbstausgabe konnten z!news-Abonnenten lesen, dass der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten stellen müssen, größer geworden ist. Wer genau einen solchen Fachmann bestellen muss, regelt sogar eine eigene Verordnung: Und diese Abfallbeauftragtenverordnung ist im letzten Juli geändert worden; neu verpflichtet sind jetzt zum Beispiel Krankenhäuser bei denen pro Jahr mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen. Aber auch im Bereich Verpackungen, Batterien oder bei Elektrogeräten wurde die Bestellungspflicht auf viele bisher ausgenommene Betriebe ausgedehnt.
 
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Änderungen durch das Verpackungsgesetz: Selber registrieren!
Duales SystemDurch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum ersten Januar 2019 stehen wichtige Änderungen an: Jeder der Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich bis dahin bei der neuen Zentralen Stelle registriert haben, und zwar selber. Dritte, wie zum Beispiel Entsorgungsdienstleister, können damit nicht mehr beauftragt werden. Dabei sind die genauen Regularien von der Zentralen Stelle noch gar nicht festgelegt. Ein präzises Szenario wird erst für den Spätsommer erwartet. Kein Problem für Zentek-Kunden: Sie können sich auf eine fundierte Beratung verlassen, sobald die Details bekannt sind.
 
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Zentek GmbH & Co. KG:
Zentek Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin
vertreten durch die Geschäftsführer
Dipl. Kaufmann Klaus Kussel
Dipl. Kaufmann Christoph Ley
Ettore-Bugatti-Str. 6-14
51149 Köln
 
Telefon: 02203-8987-0
Fax: 02203-8987-999
E-Mail: info@ zentek. de
Handelsregister: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRA Köln 13559
UstID: DE 173 788 828
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