Viele kennen immer noch nicht den Unterschied zwischen den einzelnen Altholzsorten.Dabei gibt es die Altholzverordnung mittlerweile schon seit 2002.
Diese steht übrigens auch komplett zum Download zur Verfügung.
Logischerweise ist auch zwischen den Kategorien AII-III und AIV ein spürbarer Preisunterschied. So spielt es eigentlich schon eine Rolle, als was man dies nun entsorgt.
Es tauchen jedoch immer wieder Anlieferungen auf, die als AIV eingestuft werden müssen, nur weil ein geringer Fehlwurfanteil enthalten ist, der aber vermeidbar gewesen wäre, weil die Vermischung erst beim Aufladen stattgefunden hat.
Hinweise dazu finden Sie auf unserer Website im Downloadbereich, hier finden Sie auch den Altholzlieferschein, oder in unserer Linksammlung auf del.icio.us
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