Samstag, 30. September 2017

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Samstag, 23. September 2017

Was, wohin

Wir haben bei uns die Abfälle im Grunde alle sortiert. Es gibt lediglich eine "Sorte" von gemischten Abfällen, die zur energetischen Verwertung. Dabei handelt es sich um energetisch verwertbare Abfälle, mit einem Mindestbrennwert von 10.000 kJ/kg. Die anderen Abfälle sind alles, ohne Ausnahme, Reinfraktionen. Holz wird zwar in die Hölzer der Altholzkategorie AII bis AIII (und auch AI, weil kaum vorhanden) oder AIV eingeteilt. Hier gibt es für jede Abfallart eigene Abladestellen, wie zB die genannten Holzsortimente, Altmetall/Schrott, Reifen, landwirtschaftliche Folien, Bauschutt, Gipsabfälle/Gipskarton, aber auch die wertvolleren Buntmetalle, welche natürlich auch jeweils separat erfaßt werden. Gerade die Buntmetalle sollten bei ungenügender Kenntnis dieser nicht ohne Aufsicht durch das Personal abgeladen werden, da eine Durchmischung hier eine doch nicht unwesentliche Wertminderung darstellt. Ebenso sollten die anderen Reinfraktionen nicht mit Fremdmaterial verunreinigt sein, da dies auch ein Problem bei der weiteren Verwertung darstellt, weswegen wir hier bei Fehlwürfen unsere Sortierkosten umlegen. Kommen doch einmal Abfälle vor, die nicht genau zuzuordnen sind, aus mehreren Stoffen bestehen oder weder in der einen noch der anderen Fraktion untergebracht werden können, so ist es immer noch am besten, diese nicht in eine Reinfraktion, sondern logischerweise in die gemischten Afälle zu werfen. Es kann aber durchaus sein, dass es für eine Abfallart mehrere Abladestellen gibt, je nachdem, ob Sie Kleinanlieferer sind oder mit einem LKW, Traktor oder zumindest einem großen Anhänger anliefern. Flüssige Abfälle, wie Öle, Lacke und Farben, andere lösemittelhaltige Abfälle oder Lösemittel werden grundsätzlich nicht angenommen. Diese sind an den entsprechenden Rücknahmestellen oder an entsprechenden Problemmüllannahmestellen wie auch die des AWV abzugeben. Problemmüllannahmen finden nur an gewissen Tagen statt. Wann und wo steht auf den Seiten des AWV. Bei bestimmten Abfällen sind bei der Anlieferung noch ein paar andere Dinge zu beachten. So sind die Abfälle, die begleitscheinpflichtig sind, wie Asbestzement und künstliche Mineralfaser, bei der Anlieferung zu verpacken, bzw bereits zum Transport in speziell gekennzeichnete Bigbags zu füllen. Altholz und Bauschutt hingegen sind zwar nicht als gefährlich eingestuft, jedoch ist bei Anlieferungen, die über die Bagatellgrenze hinausgehen ein Anlieferschein auszufüllen und dieser an der Waage abzugeben. Haben Sie keinen dabei, wird ihnen ein entsprechendes Formular ausgehändigt. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage unter Downloads aber auch die komplette Altholzverordnung. Weiteres, wie gewisse Checklisten, Empfehlungen des Landesamtes für Umweltschutz und der Berufsgenossenschaften finden Sie in unserer externen Linksammlung. Sämtliche Beschreibungen finden Sie auf unserer Website, sowie die Links zu den entsprechenden Fremdpräsenzen, als auch zu unserer Linksammlung auf delicio.us

Samstag, 2. September 2017

Was gehört wohin?

Wie Sie bereits wissen, haben wir für unsere Kleinanlieferer einen neuen Bereich angelegt, in dem Sie Ihre Abfälle in bereitgestellte Container werfen können. Die ist nichts anderes, als das, was Sei bereits als unsere Schüttboxen für die LKW-Anlieferung kennen, lediglich die Wege sind durch die Container kürzer. Für die Abfälle haben wir einen Presscontainer bereitgestellt, um gerade diese gemischten Abfälle bereits etwas verdichten zu können. Für sperrige und schwer zu verdichtende Abfälle, wie lange Kunststoffteile, Matratzen und andere große Schaumstoffteile oder ähnliches, steht zusätzlich noch ein offener Container daneben bereit. Materialien, die Sie bereits in Säcken verpackt anliefern, können Sie auch getrost in die Presse schmeißen, dafür haben wir sie schließlich aufgestellt. Die Holzabfälle können Sie wie bisher auch, getrennt als Holz Kategorie A II-III und A IV in je einen Container gegeben werden. Für Holabfälle, die nicht unter Mindermengen fallen, also ab ca 100kg, ist zusätzlich ein Anlieferschein gemäß Altholzverordnung auszufüllen. Fragen Sie einfach nach, wir haben diese Formblätter vorrätig. Für die Metallabfälle steht ein Schrottcontainer bereit. Hier bitte nur Alteisen und Stahl. Wenn sie Aluminium, Edelstahl, Kuper, Messing oder andere Metalle haben, fragen Sie bitte nach, wir zahlen auch Vergütungen dafür. Entsorgen Sie bitte keinen Müll in einem der anderen Container oder gar Lösemittel oder lösemittelhaltige Abfälle. Sortierkosten und nachberechnungen fallen in aller Regel recht hoch aus, da diese auch einen gewissen Denkanstoß geben sollen.

Freitag, 18. August 2017

Der Ablauf an der Waage

Fahren Sie zügig auf die Waage, sobald diese frei ist, nicht vorher. Bleiben Sie nicht davor stehen, gehen zum Wiegehaus vor und fragen dort erst mal, Sie verzögern ddurch nur den Ablauf. Fahren Sie bis zum Fenster vor und öffnen die Seitenscheibe (Schalter in der Mittelkonsole oder am Türgriff, bei älteren Modellen, die Kurbel an der Tür). Das erleichtert die Kommunikation ungemein. Laufen Sie aich bitte nicht um das Auto herum ins Büro, die Personen dort sind zwar mit unseren Annahmekriterien vertraut, aber meist mit anderen Dingen beschäftigt. Sagen Sie kurz, was Sie dabei haben und lauschen dem Wiegepersonal, das ihnen sagt, wo Sie dies abzuladen haben. Bevor Sie weitere Abfälle abladen, müssen sowieso noch einmal wiegen, also konzentrieren Sie sich lieber serst auf den ersten Durchgang. Reden Sie nicht dazwischen und folgen den Anweisungen. Das kann einiges an Kosten ersparen! Entladen Sie Ihr Fahrzeug oder zumindest die erste Fraktion. Stellen Sie sich gegebenenfalls wieder an der Waage an, fahren erst drauf, sobald sie frei ist, fahren Sie wieder bis zum Fenster vor, öffnen Sie Ihre Seitenscheibe, falls nötig, geben Sie Ihr Fahrzeugkennzeichen an (von dem Fahrzeug, mit dem Sie gerade da sind), ebenso Ihre Adresse (mit Straße, Hausnummer und Ort), geben Sie bei Zwischenwiegung die Abfälle an, die Sie abgeladen haben, nicht die, die sich noch abladen. Bleibn Sie auf der Waage. Sie wurden beim Eingang mitgewogen, da wäre es besser für Sie, sie bleiben bei der Rückwiegung auch wieder drauf. Ebenso bei Zwischenwiegungen. Nachträgliche Korrekturen sind kaum möglich oder nur per Handeingabe zu berichtigen. PS: informiren Sie sich zu allererst über die verschiednen Abfallfraktionen, bevor Sie alles durcheinander aufladen.

Mittwoch, 5. Juli 2017

Noch Fragen zur Wiegegenauigkeit einer 50t-Waage?

Falls Sie die Links auf unserer delicious-Seite schon alle durchhaben, was das Verwiegen, die Messungenauigkeiten, die Messbeieiche, die zulässigen Anzeigewerte (und somit abgerechneten Mengen) durch haben, dann können Sie ja gern mal diesee Szenario durchspielen. Um damit arbeiten zu können, müssen Sie die Datei allerdings runterladen und mit Excel öffnen. Für alle, die delicious nicht kennen, noch mal von vorne. Durchklicken, alle relevangen Themen lesen und fertig, setzen.

Dienstag, 6. Juni 2017

Offenbar ist es noch nicht zu jedem vorgedrungen,

aber zu eienr vollständigen Rechnungsadresse gehört neben dem Namen und dem Ort auch die Straße, Hausnummer und Postleitzahl, wenn man's genau nimmt.

Donnerstag, 1. Juni 2017

Sie können ja gern bei uns anliefern, aber...

...tun Sie das bitte zügig, Sie sind nicht der einzige, halten Sie den Ablauf nicht unnötig auf, zB dadurch, dass sie nicht unmitelbar notwendige Arbeiten auf der Waage verrichten. Der nachfolgende Verkehr wird es ihnen danken.