Samstag, 23. September 2017

Was, wohin

Wir haben bei uns die Abfälle im Grunde alle sortiert. Es gibt lediglich eine "Sorte" von gemischten Abfällen, die zur energetischen Verwertung. Dabei handelt es sich um energetisch verwertbare Abfälle, mit einem Mindestbrennwert von 10.000 kJ/kg. Die anderen Abfälle sind alles, ohne Ausnahme, Reinfraktionen. Holz wird zwar in die Hölzer der Altholzkategorie AII bis AIII (und auch AI, weil kaum vorhanden) oder AIV eingeteilt. Hier gibt es für jede Abfallart eigene Abladestellen, wie zB die genannten Holzsortimente, Altmetall/Schrott, Reifen, landwirtschaftliche Folien, Bauschutt, Gipsabfälle/Gipskarton, aber auch die wertvolleren Buntmetalle, welche natürlich auch jeweils separat erfaßt werden. Gerade die Buntmetalle sollten bei ungenügender Kenntnis dieser nicht ohne Aufsicht durch das Personal abgeladen werden, da eine Durchmischung hier eine doch nicht unwesentliche Wertminderung darstellt. Ebenso sollten die anderen Reinfraktionen nicht mit Fremdmaterial verunreinigt sein, da dies auch ein Problem bei der weiteren Verwertung darstellt, weswegen wir hier bei Fehlwürfen unsere Sortierkosten umlegen. Kommen doch einmal Abfälle vor, die nicht genau zuzuordnen sind, aus mehreren Stoffen bestehen oder weder in der einen noch der anderen Fraktion untergebracht werden können, so ist es immer noch am besten, diese nicht in eine Reinfraktion, sondern logischerweise in die gemischten Afälle zu werfen. Es kann aber durchaus sein, dass es für eine Abfallart mehrere Abladestellen gibt, je nachdem, ob Sie Kleinanlieferer sind oder mit einem LKW, Traktor oder zumindest einem großen Anhänger anliefern. Flüssige Abfälle, wie Öle, Lacke und Farben, andere lösemittelhaltige Abfälle oder Lösemittel werden grundsätzlich nicht angenommen. Diese sind an den entsprechenden Rücknahmestellen oder an entsprechenden Problemmüllannahmestellen wie auch die des AWV abzugeben. Problemmüllannahmen finden nur an gewissen Tagen statt. Wann und wo steht auf den Seiten des AWV. Bei bestimmten Abfällen sind bei der Anlieferung noch ein paar andere Dinge zu beachten. So sind die Abfälle, die begleitscheinpflichtig sind, wie Asbestzement und künstliche Mineralfaser, bei der Anlieferung zu verpacken, bzw bereits zum Transport in speziell gekennzeichnete Bigbags zu füllen. Altholz und Bauschutt hingegen sind zwar nicht als gefährlich eingestuft, jedoch ist bei Anlieferungen, die über die Bagatellgrenze hinausgehen ein Anlieferschein auszufüllen und dieser an der Waage abzugeben. Haben Sie keinen dabei, wird ihnen ein entsprechendes Formular ausgehändigt. Die entsprechenden Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage unter Downloads aber auch die komplette Altholzverordnung. Weiteres, wie gewisse Checklisten, Empfehlungen des Landesamtes für Umweltschutz und der Berufsgenossenschaften finden Sie in unserer externen Linksammlung. Sämtliche Beschreibungen finden Sie auf unserer Website, sowie die Links zu den entsprechenden Fremdpräsenzen, als auch zu unserer Linksammlung auf delicio.us

1 Kommentar: