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Montag, 10. Juni 2024
Die Dunkle Triade - Das Böse in uns
Donnerstag, 6. Juni 2024
BMUV-PM: Ein Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie – Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter Kommunikation: Ulrich Schulte
Leiter der Pressestelle: Andreas Kübler
Redaktion: Iris Throm, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,
Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de Internet: www.bmuv.de/presse
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Pressedienst 075/24
Berlin, 8. Juni 2024
Ein Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie – Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Hiermit wird erstmals das Klima als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen. Zugleich werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur nachhaltigen Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht, die Vorhabenträger entlasten und einen entscheidenden Beitrag für die Transformation der Industrie in Deutschland leisten. Für den Ausbau der Windenergie an Land ist die Novelle ein wichtiger Schritt und ein starker Motor, mit dem das Ausbautempo beschleunigt wird. Von den Erleichterungen profitieren damit sowohl Wind-an-Land-Anlagen als auch Industrieanlagen.
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke: „Mit diesem Gesetz bringen wir Umwelt- und Klimaschutz voran. Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt, ohne dass Schutzstandards für Mensch und Umwelt abgesenkt werden. So sparen wir wertvolle Zeit, damit die klimagerechte Modernisierung Deutschlands schneller vorankommt. Die Koalition hat bewiesen, dass Umwelt- und Naturschutz mit dem zügigen Ausbau der Erneuerbaren vereinbar sind. Das stellen wir auch mit diesem Gesetz erneut unter Beweis.“
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschleunigen und entbürokratisieren wir die Zulassung von Anlagen wesentlich und entlasten die Unternehmen. Die Beschleunigung zielt insbesondere auf den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien – und hier vor allem auf Windenergieanlagen an Land – genauso wie auf die Vereinfachungen beim Bau von Industrieanlagen und Elektrolyseuren. Gleichzeitig bleibt das Schutzniveau für die Umwelt erhalten. Das hilft dem Klima und den Unternehmen.“
Wesentliche Inhalte der Novelle:
Das Klima wird ausdrücklich als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Damit wird klargestellt, dass auf Grundlage des BImSchG erlassene Verordnungen auch Anforderungen zum Schutz des Klimas regeln können. Es schafft eine sichere Rechtsgrundlage und richtet das BImSchG zur Unterstützung der Energiewende auf eine stärkere klimaschutzrechtliche Regulierung hin aus.
Beginn und Dauer der Genehmigungsfristen werden künftig klarer und zuverlässiger geregelt:
- Die Genehmigungsfrist kann künftig nur einmalig für 3 Monate verlängert werden (bislang unbeschränkt). Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragstellers möglich.
- Es wird eine Definition zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen aufgenommen.
- Künftig wird verhindert, dass der Fristbeginn durch wiederholtes Nachfordern verzögert werden kann: Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt bereits dann zu laufen, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. Das schafft Klarheit für Vorhabenträger und Behörden.
- Künftig sollen Unterlagen, die für Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit nicht unmittelbar relevant sind, nachgereicht werden können. In einem nachgelagerten gemeinsamen Prozess von Bund, Ländern, Genehmigungsbehörden und Verbänden soll erarbeitet werden, welche konkreten Unterlagen zukünftig in welchem Verfahrensstadium erforderlich sind.
Das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn wird vereinfacht:
Das Erfordernis einer Prognoseentscheidung beim vorzeitigen Beginn entfällt bei Änderungsgenehmigungen sowie der Genehmigung von Anlagen auf bestehenden Standorten, sofern der beantragten Maßnahme keine einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Eine Prüfung des Betriebs der Anlage findet somit erst später im Rahmen der finalen Genehmigung statt. Mit der Regelung kann der Bau von Anlagen künftig schneller beginnen, aufwändige Doppelprüfungen werden vermieden; die Baumaßnahmen erfolgen auf das Risiko das Vorhabenträgers.
Die Fakultativstellung des Erörterungstermins wird ausgeweitet:
Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Für andere Anlagen wird klargestellt, dass ein Erörterungstermin nur stattfindet, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Durchführung aus Sicht der Behörde im Einzelfall geboten ist. In diesem Fall ist der Erörterungstermin binnen einer Frist von vier Wochen durchzuführen.
Die Rolle des Projektmanagers wird erheblich gestärkt, wodurch Behörden entlastet werden:
Ein Projektmanager „soll“ künftig auf Antrag des Vorhabenträgers eingesetzt werden (statt „kann“). Zudem wird der Aufgabenkatalog, mit denen der Projektmanager beauftragt werden kann, erweitert.
Die Stichtagsregelung bei Behördenbeteiligung (§ 10 Abs. 5 BImSchG) wird ausgeweitet auf Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Zudem kann die Genehmigungsbehörde auf Kosten der beteiligten Behörde ein Sachverständigengutachten einholen und hat die Aufsichtsbehörde über Fristüberschreitungen zu informieren – das gilt nunmehr für sämtliche Anlagen.
Die Anforderungen an die Abwärmenutzung können künftig für alle Anlagen durch eine Verordnung festgelegt werden – und unterstützen damit die Nutzung in kommunalen Wärmenetzen.
Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren wird weiter vorangetrieben. Zum Beispiel können Behörden künftig einen elektronischen Antrag verlangen. Papierform ist in diesem Fall nur noch in engen Ausnahmefällen möglich.
Weitere wichtige Erleichterungen für Windenergieanlagen:
Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist entscheidend zur Erreichung der Klimaschutzziele und kann dazu beitragen, hohen Strompreisen entgegenzuwirken. Die Novelle enthält neben den oben genannten Änderungen weitere Maßnahmen für eine nachhaltige Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Dazu zählen beispielhaft:
- Vereinfachungen für Repowering-Vorhaben durch umfassende Anpassungen: Mit der Deltaprüfung als Regelverfahren und einem Verzicht auf den Erörterungstermin werden diese zum Beispiel deutlich gestrafft. Wichtige Klarstellungen beseitigen zudem Rechtsunsicherheiten: So wird künftig keine Betreiberidentität zwischen Altanlagen- und Neuanlagen-Betreiber mehr erforderlich sein. Das Problem der Typenänderungen wird ebenfalls gelöst.
- Erleichterungen für den Vorbescheid: Künftig wird es für die Projektierer deutlich einfacher, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren abschließend durch die zuständige Behörde zu klären. Das Instrument des Vorbescheids wird hierfür angepasst (keine Prognoseentscheidung und keine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung bezogen auf das künftige Gesamtvorhaben).
Effizientere Rechtsschutzverfahren: Mit den neuen Regelungen werden (Eil-) Rechtsschutzverfahren gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer gewissen Gesamthöhe beschleunigt. Fristenregelungen und klare Rechtsfolgen machen es Projektierern künftig einfacher, eine möglichst verlässliche und zügige Risikoabschätzung mit Blick auf mögliche gerichtliche (Klage-)Verfahren zu treffen.
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Mittwoch, 5. Juni 2024
BMUV-PM: Lemke: „Die Geschichte der Biosphärenreservate ist eine Erfolgsgeschichte“
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Pressedienst – Nr. 74/24
Berlin, 05. Juni 2024
Gemeinsame Pressemitteilung des BMUV und der Deutschen UNESCO-Kommission
Klimaschutz/Biosphärenreservate
Lemke: „Die Geschichte der Biosphärenreservate ist eine Erfolgsgeschichte“
UNESCO-Biosphärenreservate Europas und Nordamerikas tagen in Wittenberg
Erstmals tagt in Deutschland das Netzwerk der UNESCO-Biosphärenreservate aus Europa und Nordamerika, EuroMAB 2024. Die über 250 Konferenzteilnehmer*innen diskutieren vom 3.-7. Juni in Wittenberg unter dem Titel „Climate for Change“ Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, über die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen, aber auch über die Rolle von Biosphärenreservaten bei der Bewältigung von Naturkatastrophen. Das EuroMAB-Netzwerk ist das größte und älteste regionale Netzwerk der UNESCO-Biosphärenreservate. Es vereint über 300 Biosphärenreservate und 41 Staaten.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Idee der Biosphärenreservate ist auch nach 50 Jahren noch aktuell: modellhaft nachhaltige Wirtschaftsweisen entwickeln und diese dann in die Breite tragen. Diese Idee stößt auf wachsende Zustimmung – national und weltweit. Deshalb ist die Geschichte der Biosphärenreservate eine Erfolgsgeschichte. In der Klimakrise wird es immer wichtiger, nachhaltig zu wirtschaften, dafür neue Methoden zu erproben und großflächig einzuführen, so wie es in Biosphärenreservaten gelebte Praxis ist. Dafür braucht es regionale Netzwerke wie EuroMAB, die vorausgehen und neue Ideen umsetzen. Und praxisnahe Forschung, die die Umsetzung neuer Ideen unterstützt. Aus meiner Sicht sind Biosphärenreservate dafür prädestiniert.“
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer: „Ich freue mich, dass Kolleginnen und Kollegen so vieler Biosphärenreservate unserem Ruf nach Wittenberg gefolgt sind. Nur gemeinsam können wir die Nachhaltigkeitswende gestalten. Das Netzwerktreffen ist ein wichtiges Instrument dafür. Biosphärenreservate sind ein wunderbares Beispiel dafür, wie die Arbeit der UNESCO wirkt und zwar ganz konkret bei den Menschen vor Ort. Sie sind ein Garant für die zukunftsfähige Entwicklung ganzer Regionen, die Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird. Umweltschutz und wirtschaftlicher Erfolg gehen hier Hand in Hand.“
UNESCO-Biosphärenreservate sind international repräsentative Modellregionen. Sie bewahren die biologische Vielfalt und funktionierende Ökosysteme als Grundlage einer zukunftsfähigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Dabei steht nicht allein der Schutz im Vordergrund, sondern auch die angepasste Nutzung von gewachsenen Kulturlandschaften. Streng geschützt sind nur die im Verhältnis kleinen Kernzonen. Auf den übrigen Flächen erproben die Biosphärenreservate nachhaltige Nutzungskonzepte und fördern naturverträgliche Wirtschaftsformen.
EuroMAB ist die wichtigste Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen den mehr als 300 UNESCO-Biosphärenreservaten in Europa und Nordamerika. Das Netzwerk kommt alle zwei Jahre zu einer Konferenz zusammen. 2024 findet das Treffen erstmals in Deutschland statt. Gastgeber sind das deutsche MAB-Nationalkomitee, das Land Sachsen-Anhalt und das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Die Veranstaltung wird von der Deutschen UNESCO-Kommission mit Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz organisiert und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert.
Hintergrund
Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) existiert seit 1971. Als zwischenstaatliches Wissenschaftsprogramm der UNESCO war es das erste globale Programm, das sich umfassend mit der Beziehung zwischen Mensch und Umwelt beschäftigte und multidisziplinäre Forschungsansätze nutzte. Weltweit gibt es mehr als 700 UNESCO-Biosphärenreservate in über 130 Ländern, 17 davon in Deutschland.
Das EuroMAB-Netzwerk umfasst alle europäischen und nordamerikanischen Mitgliedsstaaten. Es besteht aus 41 Ländern und umfasst mehr als 300 Biosphärenreservate. Das Netzwerk trifft sich alle zwei Jahre und ist eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Gute-Praxisbeispielen im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Das diesjährige Netzwerktreffen findet vom 3. bis 7. Juni 2024 in der Lutherstadt Wittenberg im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe statt und damit erstmals in Deutschland.
Weitere Informationen
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Dienstag, 4. Juni 2024
BMUV-PM: Besserer Schutz bei Hitze und Starkregen für Obdachlose in Potsdam
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Pressedienst – Nr. 73/24
Berlin, 04. Juni 2024
Klimaanpassung
Besserer Schutz bei Hitze und Starkregen für Obdachlose in Potsdam
BMUV unterstützt das AWO Obdachlosenheim Potsdam dabei, Folgen der Klimakrise abzufedern
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Potsdam einen Förderbescheid in Höhe von knapp 64.400 Euro an Angela Schweers, Vorstandsvorsitzende des AWO Bezirksverbands Potsdam e.V. überreicht. Mit Hilfe der Mittel finanziert der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. die Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes für das AWO Obdachlosenheim in Potsdam. Damit erhalten die Menschen, die hier betreut werden, langfristig einen besseren Schutz vor Hitzewellen und Starkregenereignissen, die in Folge der Klimakrise immer häufiger auftreten. Das Projekt wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) vom Bundesumweltministerium (BMUV) gefördert.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Langanhaltende Hitzewellen, Starkregenereignisse und Hochwasser treten in Folge der Klimakrise immer häufiger auf. Wohnungslose Menschen sind diesen gesundheitsgefährdenden Extremwettern oft ungeschützt ausgesetzt. Ohne schützendes Dach über dem Kopf können Kälte, aber auch Hitze und Regen lebensbedrohlich sein. Einrichtungen wie die AWO-Unterkunft für Obdachlose in Potsdam sind daher wichtige Rückzugsorte. Mit unserer Förderung unterstützen wir soziale Einrichtungen dabei, Maßnahmen gegen diese Klimafolgen umzusetzen. Unser Ziel ist die systematische Vorsorge: Unterschiedliche Klimarisiken erfordern jeweils angepasste Maßnahmen. Die besten Lösungen dafür liefert häufig die Natur – zum Beispiel begrünte Dächer und Fassaden. Bäume und Sträucher auf dem Gelände spenden außerdem Schatten, sorgen für Abkühlung und filtern die Luft. Das sorgt langfristig für bessere Wohn- und Betreuungsbedingungen.“
Die Räumlichkeiten des AWO Obdachlosenheims in Potsdam heizen sich besonders in den Sommermonaten stark auf und auch das Außengelände ist einer hohen Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Die betreuten Menschen leiden unter der starken Hitzebelastung. Bei Starkregenereignissen überschwemmt der Außenbereich. Stabilisierende Alltagsaktivitäten und weitere Unterstützungsleistungen für die betreuten Menschen werden durch diese Folgen der Klimakrise eingeschränkt. Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. als Träger des Obdachlosenheims will deshalb die Gebäude und Außenflächen klimafest und damit besser nutzbar machen, insbesondere durch naturbasierte Kühlungs- und Verschattungsmaßnahmen wie schattenspendende Pflanzungen und Begrünungen. Die Grundlage dafür legt er im Rahmen der Förderung mit einer umfassenden Planung und Konzepterstellung, bei der die Bewohner*innen der Einrichtung aktiv eingebunden werden.
Die BMUV-Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- Pflege- und Sozialsektor. Das Bundesumweltministerium fördert ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte wie etwa in Potsdam, aber auch die Umsetzung von konzeptbasierten und vorbildhaften investiven Maßnahmen sowie die Einstellung von Klimaanpassungsbeauftragten in Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. So werden soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Als übergreifender Ansatz werden dabei vor allem solche Maßnahmen zur Klimaanpassung gezielt gefördert, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz dienen. Derartige sogenannte naturbasierte Maßnahmen, wie etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise als auch zum natürlichen Klimaschutz bei.
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"
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BMUV-PM: Bundesumweltministerium unterstützt bei der gesundheitlichen Vorsorge in der Klimakrise
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressedienst – Nr. 72/24
Berlin, 4. Juni 2024
Klimaanpassung / Gesundheit
Bundesumweltministerium unterstützt bei der gesundheitlichen Vorsorge in der Klimakrise
Heute und am morgigen Weltumwelttag informiert das Bundesumweltministerium (BMUV) zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf der Woche der Umwelt im Park des Amtssitzes des Bundespräsidenten (Schloss Bellevue) in Berlin umfassend über die gesundheitlichen Risiken der Klimakrise und wie man sich davor schützen kann. Gleichzeitig findet auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. am 5. Juni ein bundesweiter Hitzeaktionstag statt.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise sind bereits überall auf der Welt spürbar. Und auch bei uns in Deutschland und Europa haben langanhaltende Hitzewellen mit Temperatur- und Sonnenscheinrekorden in den letzten Jahren nochmals deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich auf die Folgen der Klimakrise einzustellen und diese abzumildern. Neben Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz, mit denen weniger Kohlenstoff in die Umwelt gelangt und außerdem gespeichert wird, ist es daher zunehmend wichtig, sich gegen Gesundheitsrisiken durch die Klimakrise zu wappnen und systematisch vorzusorgen. Das Bundesumweltministerium stärkt hierfür weiter den umweltpolitischen Rahmen, zum Beispiel durch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, und informiert darüber hinaus die Bevölkerung umfassend, wie sie sich vor den gesundheitlichen Risiken der Klimakrise durch Hitze, UV-Strahlung, Ozon, Pollen und Krankheitserregern aus der Tierwelt schützen kann.“
„Eine zentrale Anpassungsmaßnahme an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels stellen Hitzeaktionspläne dar,“ berichtet UBA-Präsident Dirk Messner. Die 2017 publizierten Handlungsempfehlungen für die Erstellung solcher Pläne wurden in einem vom UBA geförderten Projekt evaluiert und hinsichtlich der Wahrnehmung und Wirksamkeit bewertet. „Demnach sind Hitzeaktionspläne bundesweit bekannt, anerkannt und werden von den kommunalen Behörden als hilfreich angesehen“, so Messner. Wichtig sei aber auch, andere gesundheitliche Folgen des Klimawandels in den Fokus zu nehmen: So wirkt sich der Klimawandel nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. „Im Rahmen eines im Juli abzuschließenden Forschungsprojekts werden wir über die psychischen Auswirkungen des Klimawandels auf die deutsche Bevölkerung berichten und auch einen Resilienz-Leitfaden vorlegen.“
BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Aufgrund des Klimawandels sind die Menschen in Deutschland nicht nur höheren Temperaturen, sondern auch einer höheren Belastung durch UV-Strahlung ausgesetzt – der Hauptursache für Hautkrebs. Schutz vor Hitze- und UV-Belastung sind deshalb zentrale Aspekte heutiger und künftiger Maßnahmen der Klimaanpassung. Kommunen, Kitas, Schulen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger finden auf den Internetseiten des BfS umfassende Informationsmaterialen zum Schutz vor UV-Belastung.“
„Grünflächen und Bäume kühlen unsere Quartiere und bieten Menschen Schutz vor Hitze.“ erläutert Sabine Riewenherm, Präsidentin des BfN. „Die Natur in unseren Städten hat viele Gesichter und Facetten: Parks, Kleingärten, Gärten, Straßenbäume, Flüsse und Bäche. Eine hohe Durchgrünung wird immer wichtiger für gesunde und lebenswerte Städte und erhöht ganz nebenbei die Artenvielfalt. Das BfN hat daher Orientierungswerte für das öffentliche Grün vorgelegt, die Kommunen dabei unterstützen sollen, bei ihrer städtebaulichen Entwicklung ein ausreichendes Maß an Durchgrünung von Siedlungen zu erreichen.“
Der Weltumwelttag 2024 steht in Deutschland unter dem Motto "Natürlich vorsorgen: Sicherheit und Schutz in der Klimakrise". Um die negativen Folgen der Klimakrise für die menschliche Gesundheit zu verringern, muss der Ausstoß klimaschädlicher Gase so weit wie möglich reduziert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, Vorsorge zur Anpassung zu treffen, damit nicht mehr zu verhindernde Auswirkungen möglichst wenig Schaden anrichten. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2008 die deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, setzt einen verbindlichen Rahmen dafür. Derzeit entwickelt die Bundesregierung auf dieser Grundlage die im Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorgesehene, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Verabschiedung dieser Strategie ist für Ende 2024 geplant. Ein Handlungsschwerpunkt ist dabei der Gesundheitsschutz.
Die vom BMUV herausgegebene Ratgeber-Reihe „Den Klimawandel gesund meistern“ klärt darüber auf, wie man sich vor gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise schützt. Sie umfasst folgende Themen: „Tipps für heiße Tage“ (www.bmuv.de/PU644), „Schutz vor Infektionskrankheiten durch Zecken, Mücken und Nager“ (www.bmuv.de/PU658), „Gefahr im Anflug: Pollenallergien“ (www.bmuv.de/PU660). Alle Ratgeber sind im Internet auf der BMUV-Homepage als Download verfügbar und können auch kostenlos als gedruckte Broschüre im Pixi-Hefte-Format bestellt werden.
Mit den Förderrichtlinien „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ unterstützt das BMUV die vorsorgende Anpassung an die Folgen der Klimakrise zudem finanziell. Ergänzend dazu berät das Zentrum KlimaAnpassung im Auftrag des BMUV insbesondere Kommunen, welche Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen der Klimakrise ergriffen werden sollten. Im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das BMUV über die KfW Kommunen bei Baumpflanzungen, der Anlage naturnaher Parks und der Schaffung von Naturoasen.
Weitere Informationen:
Gesundheit im Klimawandel: https://www.bmuv.de/WS552
Aktivitäten des BMUVs und seiner Geschäftsbereichsbehörden zum Schutz vor Hitze- und UV-Belastung: https://www.bmuv.de/DL3283
Handlungsempfehlungen für Hitzeaktionspläne zum Schutz der Gesundheit: https://www.bmuv.de/WS4443
Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-von-hitzeaktionsplaenen-gesundheitlichen
Bildungsmaterialien: https://www.umwelt-im-unterricht.de/themen/klima/
Einfluss des Klimawandels auf die UV-Belastung: www.bfs.de/klimawandel-uv-belastung (externer Link)
Praxistipps UV-Schutz für Kommunen, Kitas, Schulen und Vereine: www.bfs.de/uv-sicher (externer Link)
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