Donnerstag, 2. September 2021

BMU-PM: International Ministerial Conference to combat marine litter and plastic pollution ends with draft resolution

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Editor: Federal Ministry for the Environment,
Nature Conservation and Nuclear Safty
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Pressedienst - Nr.: 219/21
02 Sep. 2021

 

International Ministerial Conference to combat marine litter and plastic pollution ends with draft resolution

Germany, Ecuador, Ghana and Viet Nam campaign for a globally binding agreement

More and more countries are campaigning for a globally binding agreement to fight marine litter and plastic waste in the environment. Representatives from the governments of Germany, Ecuador, Ghana and Viet Nam hosted a first International Ministerial Conference on Marine Litter and Plastic Pollution in Geneva to make the case for an agreement of this kind. So far 30 countries have already voiced their commitment in a statement on the basic parameters of such an agreement. The goal is that plastic products worldwide should be produced, used and reused in accordance with the life cycle and circular economy approaches so that as little waste as possible is generated.

Peru and Rwanda also presented a first draft of a UN resolution to pave the way for a binding agreement on marine litter. This draft is intended to serve as the formal basis for the start of negotiations on a global agreement at UN level in February 2022.

The conference was held yesterday and today in Geneva, both on site and virtually. More than 1000 representatives from 140 countries and numerous non-governmental organisations took part.

According to the representatives of the four host countries Germany, Ecuador, Ghana and Viet Nam, plastic pollution, especially marine litter, is a global challenge that needs to be addressed at international level with an ambitious agreement, ideally a UN convention. Despite progress resulting from improved infrastructure and numerous bans and restrictions on the use of single-use plastics in more than one hundred countries, it is estimated that the amount of waste entering the world’s oceans could almost triple by 2040.

The global and pervasive problem of marine litter not only inflicts major damage on marine ecosystems, but also has a devastating impact on our planet, wildlife and human health. The UN Environment Programme (UNEP) identifies plastic pollution as one of three planetary crises – along with climate change and biodiversity loss.

According to the government representatives of the four countries, a global agreement is needed to achieve coordinated action to address the threats posed by marine litter to the seas and oceans. The aim is to provide financial resources for measures to tackle marine litter and create a common framework for action at local, regional, national and international level. The activities are to focus on the entire life cycle of plastics, science-based approaches to monitoring the problem of marine litter and an evaluation of the measures taken.

The Ministerial Conference served to prepare for the second part of the 5th UN Environment Assembly (UNEA) next year, where discussions will be concluded on Peru’s and Rwanda’s draft resolution for a binding global agreement and stronger measures against marine litter and microplastics. This can pave the way for a binding agreement like a UN convention. Germany, Ghana, Ecuador, Vietnam and all EU countries support this draft resolution while other countries have already pledged their support.

This agreement could potentially be based on legislation in more than 120 countries that restrict or ban single-use plastics. In Africa, for example, 34 of 54 nations have introduced bans on single-use plastics. The European Union has also prohibited the use of single-use plastics and exports of unsorted plastic waste.

Twelve million tonnes of plastic waste end up in our oceans every year. Marine animals become entangled in the debris or ingest tiny pieces of plastic, causing injury or death. Specifically, 9 billion tonnes of plastic have been produced over the last 65 years, but of this amount, only 9% has been recycled and 12% incinerated, which can be an additional source of air pollution. Plastic waste also negatively impacts food safety and quality, human health and coastal tourism, and contributes to climate change.

Country initiatives to combat plastic pollution and marine litter

Germany is actively working to ensure that marine litter is given high priority in global forums and was successful in these efforts at the G7 in 2015 and at the G20 in 2017. At these meetings action plans to combat marine litter were also drawn up for the first time. Within the European Union, a ban on unnecessary single-use plastic items has also been in place in Germany since July 2021.

Ecuador adopted a law in November 2020 that regulates plastic reuse and recycling and bans single-use plastics in retail.

Ghana is one of the countries most dedicated to tackling marine and plastic litter worldwide; in 2019, it became the first African country to join the ambitious Global Plastic Action Partnership (GPAP). With the support of GPAP, Ghana’s National Plastics Action Partnership (NPAP) was launched to help build a circular economy as the primary tool for reducing plastic waste.

Viet Nam has formulated a development strategy to promote the maritime economy while simultaneously protecting the marine environment and marine ecosystems. It aims in particular to prevent, control and significantly reduce pollution in the marine environment. Viet Nam aspires to become a pioneer in reducing plastic pollution in the oceans.

 

Further Information:

Here you find the Ministerial Statement and the draft of a resolution from Rwanda and Peru:

https://conferencemarinelitterplasticpollution.org/documents/


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Wir stellen ein...

Jemanden, egal welchen Geschlechts, der zu allem fähig ist, multipel belastbar, keine Kosten und vor allem Mühen scheut, sich multi parallel zu betätigen. kurzum ein Multitasker ist, wie er im Buche steht und sämtliche Sprachen in Hand und Fuß beherrscht.
Vor allem aber sollte sie die Sprache beherrschen, die die sprechen, die immer "ja, alles klar!"-Sager sprechen.

siehe auch Blogbeitrag Nr xxx vom xx-xx-xxxx


BMU-PM: BMU fördert E-Campus in Freiburg mit 5,2 Millionen Euro

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Pressedienst Nr. 218/21
Berlin, 02. September 2021

 

 

Klimaschutz/Kommunen
BMU fördert E-Campus in Freiburg mit 5,2 Millionen Euro
Rita Schwarzelühr-Sutter übergibt Förderscheck für kommunales Klimaschutz-Modellprojekt an Bürgermeister Prof. Dr. Martin Haag

Der Aufbau des innerstädtischen E-Campus Freiburg, in dem öffentliche Gebäude mit Wärme und Energie aus Erneuerbaren Energien versorgt werden sollen, wird mit rund 5,2 Millionen Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums gefördert. Heute übergibt Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, den Förderbescheid und den symbolischen Förderscheck für dieses kommunale Klimaschutz-Modellprojekt an Prof. Dr. Martin Haag, Bürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau.

Rita Schwarzelühr-Sutter: „Der E-Campus in Freiburg wird ein Leuchtturm-Projekt, das als Vorbild für effektiven Klimaschutz weit über Baden-Württemberg hinaus strahlen wird. Es ist ein überzeugendes und auf andere Städte übertragbares Konzept für eine nachhaltig betriebene innerstädtische Wärme- und Energieversorgung. Deshalb kann ich die Stadt Freiburg nur ermuntern, die Ergebnisse und Erfahrungen mit dem E-Campus mit anderen Kommunen zu teilen, damit es möglichst viele Nachahmer gibt.“

Das Modellprojekt wird in den kommenden vier Jahren vom Bundesumweltministerium mit fast 5,2 Millionen Euro gefördert. In diesem Projekt mit Vorbildcharakter werden öffentliche Gebäude der Stadt Freiburg im Breisgau mit ihren jeweils unterschiedlichen Anforderungen der Energie- und Heizsysteme an ein gestuftes Wärmenetz und ein eigenes Stromnetz angeschlossen. Alle Gebäude sollen nach Fertigstellung nachhaltig durch Photovoltaik und Geothermie mit ausreichend Wärme und Energie versorgt werden. Ermöglicht wird dies durch eine intelligente Vernetzung digitaler Steuerungseinheiten sowie der Errichtung von Wärme- und Batteriespeichern. Mit diesem Projekt können jährlich bis zu 2.235 Tonnen CO2 eingespart werden.

Das Bundesumweltministerium unterstützt und initiiert über die NKI mit dem Förderaufruf für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte wegweisende Investitionsvorhaben im kommunalen Umfeld, die durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten. Seit 2016 hat das BMU im Rahmen des Förderaufrufes bundesweit rund 50 Klimaschutz-Modellprojekte bewilligt. Zusammen entspricht das einem Fördervolumen in Höhe von rund 135 Millionen Euro.

In diesem Jahr können kommunale Antragsteller*innen Projektskizzen vom 1. September bis zum 31. Oktober einreichen. Die besten Projekte werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

Weitere Informationen unter: https://www.klimaschutz.de/modellprojekte


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Mittwoch, 1. September 2021

BMU-PM: ClimaHost – Startschuss zum zweiten Klimaschutzwettbewerb für das Gastgewerbe im Alpenraum

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Pressedienst Nr. 217/21
Berlin, 01. September 2021

 

 

 

Klimaschutz / Tourismus
ClimaHost – Startschuss zum zweiten Klimaschutzwettbewerb für das Gastgewerbe im Alpenraum
Bundesumweltministerium und Alpenkonvention prämieren Vorreiter*innen des Gastgewerbes in Sachen Klimaschutz

Ob Hotel, Jugendherberge, Gasthof, Pension oder Berghütte – im Tal oder auf dem Gipfel: Bereits zum zweiten Mal können alle Beherbergungsbetriebe des Alpenraums am ClimaHost Wettbewerb teilnehmen, die innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt haben. Ab heute können sich engagierte Vorreiter*innen in Sachen Klimaschutz bis zum 31. Dezember 2021 bewerben.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Hitzewellen, Dürren, Überflutungen - der Klimawandel ist längst angekommen in Deutschland. Das gilt auch für die Alpen, wo schmelzende Gletscher seit Jahrzehnten traurige Realität sind. Klimaschutz ist dringend nötig, um zu verhindern, dass es erheblich schlimmer kommt. Im Alpenraum ist der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, deshalb sichern zukunftsfeste Maßnahmen in diesem Bereich sowohl Existenzen als auch den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit dem Wettbewerb zeichnen wir Unternehmen aus, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und innovative Ansätze zum betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt haben und so anderen ein Vorbild sind.“

Der Wettbewerb hat eine ganzheitliche Perspektive auf die Nachhaltigkeit touristischer Angebote und umfasst die folgenden Dimensionen:

•        Energie & Umwelt

•        Mobilität

•        Einkauf & Beschaffung

•        Management & Kommunikation

•        Soziokulturelle Faktoren

Maßnahmen mit großem Treibhausgas-Minderungspotenzial wie energetische Modernisierungen oder der Einsatz innovativer Technologien werden am stärksten gewichtet. Aber auch Betriebe, die abseits umfangreicher Modernisierungen konsequent auf Klimaschutz setzen, zum Beispiel durch nachhaltige Beschaffung oder die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und/oder Gästen für Klimaschutzbelange, können sich bewerben. Wichtig für die Entscheidung der internationalen Jury sind ein stimmiges Gesamtkonzept, der Innovationsgehalt der Maßnahmen sowie die Übertragbarkeit auf andere Betriebe.

Alenka Smerkolj, Generalsekretärin der Alpenkonvention: „In den Alpen bildet die herrliche Natur das Hauptkapital für den Tourismus; Faktoren wie die Witterung, die komplexe Erreichbarkeit und nicht zuletzt die Empfindlichkeit der Ökosysteme stellen aber auch gewisse Herausforderungen für den Betrieb dar. Vielleicht deswegen haben seit jeher viele alpine Gastgeber*innen gelernt, im Einklang mit der Natur zu arbeiten und daher eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz eingenommen. Mit der zweiten Ausgabe vom alpenweiten ClimaHost Wettbewerb möchten wir hervorragende Beispiele quer durch den Alpenbogen auszeichnen, und gute Praktiken über die Grenzen hinaus sichtbar machen.“

Vergeben werden jeweils zwei Preise in den Kategorien „Neubau“ und „Bestand“ sowie ein Sonderpreis für Kleinstbetriebe, der „Local Hero“. In allen ausgezeichneten Betrieben wird ein professionelles Imagevideo gedreht. Sie erhalten zudem Auszeichnungen, die sie in ihrem Betrieb ausstellen können, um ihr Engagement auch gegenüber Gästen sichtbar zu machen. Die Preisverleihung soll im Rahmen der Alpenkonferenz im Herbst 2022 im schweizerischen Brig stattfinden.

Die Einreichung von Bewerbungen erfolgt ausschließlich online auf der Webseite www.climahost.eu. Bewerbungen sind vom 01. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Alle weiteren Informationen, die ausführlichen Teilnahmebedingungen sowie eine Vorstellung der Preisträger*innen und Nominierten aus dem Jahr 2019 lassen sich ebenfalls auf der Webseite finden. Kontakt zum Wettbewerbsteam kann direkt unter info@climahost.eu aufgenommen werden.

Klimaschutz ist Gemeinschaftsaufgabe: Der ClimaHost Wettbewerb wird durchgeführt von adelphi, einem Thinktank für Klima, Umwelt und Entwicklung in enger Kooperation mit der Alpenkonvention. Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI). 

Alle Details und Informationen zum Wettbewerb auf der Projektwebseite: www.climahost.eu

 


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BMU-PM: BMU übernimmt für finanzschwache Kommunen die Gesamtkosten modellhafter Radverkehrs-Projekte

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Pressedienst – Nr: 216/21

Berlin, 01.09.2021

 

 

 

Klimaschutz/Kommunen

BMU übernimmt für finanzschwache Kommunen die Gesamtkosten modellhafter Radverkehrs-Projekte

Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) wird heute veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium fördert modellhafte, investive Radverkehrsprojekte mit bundesweiter Strahlkraft. Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogrammes 2022 der Bundesregierung werden die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpaketes beim „Klimaschutz durch Radverkehr“ bis Ende nächsten Jahres fortgeschrieben. Der neue Förderaufruf, der heute veröffentlicht wird, sieht für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Vollfinanzierung beantragen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Verkehrssektor ist immer noch ein großes Sorgenkind in Sachen Klimaschutz. Der ständig wachsende motorisierte Individualverkehr führt zu hohen CO2 Emissionen und überfüllten Straßen. Der CO2-Ausstoss im Verkehrsbereich muss sich in den nächsten Jahren im Vergleich zum Jahr 1990 nahezu halbieren, dafür brauchen wir eine nachhaltige Mobilitätswende. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützen wir Investitionen in vorbildliche Radverkehrsprojekte. Das führt zur Entlastung der Straßen und ist gut für den Klimaschutz.“

Im Aufruf Klimaschutz durch Radverkehr werden Projekte zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur gefördert wie beispielsweise eine Radstation mit speziellem Fahrradleitsystem, ein lokales Transportradvermietungssystem sowie der Um- und Ausbau wichtiger Verkehrsachsen für den Radverkehr. Die Projekte mit Vorbildcharakter sollen zu einer Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf das Fahrrad führen und somit die CO2-Emissionen senken. Für nachweislich finanzschwache Kommunen übernimmt das BMU die kompletten Investitionskosten. Als finanzschwach gelten alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Bisher wurden im Rahmen des Förderaufrufs über 59 Einzelvorhaben und 31 Verbundvorhaben mit einer Fördersumme von rund 160 Mio. Euro bewilligt. Durch alle laufenden und beendeten Vorhaben kann voraussichtlich eine THG-Minderung von rund 42.000 t CO2 pro Jahr erreicht werden. Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte ist unter https://www.klimaschutz.de/projekte/radverkehr einsehbar.

 

Das nächste Skizzenfenster für den Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr ist vom 1. September bis zum 31. Oktober geöffnet. Die besten Projektskizzen werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Noch bis zum 31. Dezember 2022 können Antragstellende von den verbesserten Förderbedingungen profitieren

Fragen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 3422 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de

Weitere Informationen sind unter https://www.klimaschutz.de/radverkehr verfügbar.

 


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BMU-PM: Bundeskabinett beschließt 5. Bodenschutzbericht

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Pressedienst Nr. 215/20
Berlin, 01. September 2021

 

 

Bodenschutz / Altlasten
Bundeskabinett beschließt 5. Bodenschutzbericht
Bericht informiert über Fortschritte und Herausforderungen im Bodenschutz

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten 5. Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht berücksichtigt Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene sowie im europäischen und internationalen Bereich im Zeitraum von 2017 bis 2021. Ein Schwerpunkt des einmal pro Legislaturperiode vorgelegten Berichtes ist das Thema „Boden und Klima“ und die Funktion von Böden als natürlicher Kohlenstoffspeicher. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bedrohung durch eine neue Generation von Umweltschadstoffen wie den organischen Fluorverbindungen, die sich in vielen Alltagsprodukten befinden. Diese sind gesundheits- und umweltschädlich und reichern sich auch in Böden an, wo sie kaum abbaubar sind. Außerdem stellt der Bericht fest, dass durch Flächenverbrauch und Bodenversiegelung immer noch zu viele Böden verloren gehen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Böden bilden die Grundlage unserer Nahrung, sie filtern und speichern Wasser, sie bieten Lebensraum für vielfältige Arten und dienen als Kohlenstoffspeicher. Sie sind unabdingbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt und letztlich auch für unsere Gesundheit. Kurz: Bodenschutz ist lebenswichtig. Deshalb muss Deutschland mit gezieltem Bodenschutz und nachhaltiger Bodennutzung gegensteuern. Das tun wir, indem wir zum Beispiel die Entsiegelung von Flächen unterstützen und auf EU-Ebene dafür sorgen, dass bestimmte gesundheitsschädliche Chemikalien verboten werden. Weitere Schritte sind nötig, übrigens auch bei der Klimavorsorge. Denn gesunde und intakte Böden spielen dabei eine wichtige Rolle.“

Bodenschutz gewinnt in Zeiten des Klimawandels an Bedeutung. Denn gesunde Böden sind unter anderem wichtig für den Wasserhaushalt. Sie können Überflutungen und damit einhergehende Bodenerosion abmildern. Sie speichern bei Trockenheit länger Wasser und dienen der Grundwasserneubildung und damit auch der Trinkwasserversorgung.

Der Fünfte Bodenschutzbericht zeigt zum einen Fortschritte, etwa bei der Regulierung von Chemikalien, die sich positiv auf die Böden in Deutschland auswirken wird. Er macht aber auch deutlich, dass die Herausforderungen groß sind. So gehen durch den immer noch zu hohen Flächenverbrauch und der damit einhergehenden Bodenversiegelung weiterhin zu viele Böden mit ihren natürlichen Funktionen verloren. Der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche beträgt im vierjährigen Mittel der Jahre 2016 bis 2019 noch immer 52 Hektar und ist damit weiterhin weit vom Ziel entfernt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist vor allem Aufgabe der Kommunen und Länder. Der Bund engagiert sich dennoch auf unterschiedlichen Ebenen, um Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Bundesumweltministerium nimmt etwa das Thema Entsiegelung stärker in den Fokus und wird in Kürze Forschungsergebnisse dazu veröffentlichen und den Kommunen an die Hand geben. Auch Förderprogramme wurden zuletzt so gestaltet, dass Anreize für die Entsiegelung von Flächen gesetzt wurden.

Eine Bedrohung für die Böden stellen auch „neue“ Umweltschadstoffe dar, wie z.B. die fluororganischen Schadstoffverbindungen der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Diese „Ewigkeitschemikalien“ sind gesundheitsschädlich, kaum abbaubar und reichern sich in Böden, Gewässern und im menschlichen Körper an. Nicht zuletzt dank deutscher Initiative hat die Europäische Kommission im Rahmen der neuen Chemikalienstrategie die PFAS als einen regulatorischen Schwerpunkt benannt und plant außerem ein weitreichendes Verbot für alle nicht notwendigen Verwendungen bis zum Jahr 2024.

Auf die Verschmutzung der Böden mit Plastik wurde bereits mit einem europaweiten Verbot von überflüssigen Wegwerfplastikartikeln reagiert. Viele Einwegplastik-Produkte sind seit Juli 2021 in der EU verboten. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Darüber hinaus bringt das Umweltministerium derzeit neue Regeln für Bioabfälle auf den Weg, die dafür sorgen sollen, dass der Plastikeintrag über den Bioabfall in die Landschaft minimiert wird.

Das Vorsorgeprinzip beim Bodenschutz muss auch künftig weiter gestärkt werden. Denn eine Wiederherstellung von Böden ist – wenn überhaupt möglich – mit erheblichen Kosten verbunden. Der Bericht macht deutlich, dass hierfür auch das Bodenschutzrecht angepasst werden muss,  da sich die Anforderungen an den Bodenschutz seit dem Beschluss des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1998 deutlich verändert haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bodenschutz eine Querschnittsaufgabe ist, die neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz weitere verschiedene rechtliche Regelungen und Fachgesetze berührt. Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz wurden bereits wichtige Weichen gestellt.

 

Hintergrundinformationen:

Im Oktober 2000 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes auf Bundes- und Länderebene dem Bundestag vorzulegen. Der hier vorgelegte Bericht für die 19. Legislaturperiode ist der Fünfte Bodenschutzbericht der Bundesregierung (die früheren Berichte wurden in den Jahren 2002, 2009, 2013 und 2017 beschlossen).

Weitere Informationen finden Sie  unter https://www.bmu.de/WS668.

Den 5. Bodenschutzbericht der Bundesregierung können Sie unter www.bmu.de/DL2793 einsehen.


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BMU-PM: Bundesumweltministerium veröffentlicht Nationale Moorschutzstrategie

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Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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Pressedienst Nr. 214/20
Berlin, 01. September 2021

 

 

 

Naturschutz / Moorschutz
Bundesumweltministerium veröffentlicht Nationale Moorschutzstrategie
Flasbarth: Nach Jahrhundert des Moor-Verlusts  braucht Deutschland nun Jahrzehnt des engagierten Wiederaufbaus

Das Bundesumweltministerium hat erstmals eine Nationale Moorschutzstrategie veröffentlicht. Sie enthält die Grundsätze, Ziele und Maßnahmen, die für einen erfolgreichen Moorschutz auf Bundesebene erforderlich sind. Rund sieben Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen entweichen aus entwässerten Moorböden. Durch die Entwässerung ist auch die für Moorgebiete typische Artenvielfalt stark bedroht. Daher ist ein ambitionierter Moorschutz wichtig: für Klimaschutz und Biodiversität, für die Klimaanpassung und für eine nachhaltige Landwirtschaft.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: „Mit Moorschutz schafft man vielfachen Nutzen. Moorschutz ist gut für das Klima, weil der Kohlenstoff im Boden bleibt. Er ist gut für Deutschlands biologische Vielfalt, weil viele Arten nur im Moor vorkommen, etwa Birkhuhn, Moorfrosch oder Sonnentau. Und Moorschutz hilft bei der Anpassung an den Klimawandel, denn Moore können die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre oder Hitze abmildern. Mit der Nationalen Moorschutzstrategie schaffen wir die Grundlage für einen konsistenten, zwischen Bundes- und Länderebene gut verzahnten Moorschutz. Die Strategie baut auf einem breit angelegten Beteiligungsprozess auf. Wir nehmen die darin geäußerten Anliegen ernst und setzen daher auf ein ambitioniertes Minderungsziel für die Treibhausgasemissionen und auf das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Klar ist, dass wir nach einem Jahrhundert des Verlustes an Mooren nun ein Jahrzehnt des engagierten Wiederaufbaus von Mooren brauchen.“  

Mit der Erstellung und Veröffentlichung der Nationalen Moorschutzstrategie folgt das Bundesumweltministerium einem Auftrag aus dem aktuellen Koalitionsvertrag. Während die Länder ihre Maßnahmen zum großen Teil bereits festgelegt haben, fehlen bisher die Festlegungen für die Bundesebene. Diese Lücke wird durch die Moorschutzstrategie geschlossen und somit eine solide Grundlage für die bevorstehende Unterzeichnung einer Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz geschaffen. Damit stellt die Nationale Moorschutzstrategie das auf Bundesebene notwendige Fundament für einen ambitionierten Moorschutz dar und soll so direkt zum Klima- und Biodiversitätsschutz beitragen. 

Die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen, die zur Renaturierung und Wiedervernässung degradierter und entwässerter Flächen z.B. bei landwirtschaftlich genutzten Moorböden Nutzungsänderungen hin zu nassen Bewirtschaftungsflächen und torferhaltendes Management umfassen, braucht einen langen zeitlichen Vorlauf. Daher ist es besonders wichtig, beim Moorschutz zügig Fortschritte zu machen. Es gibt viele Bereiche, in denen auf Bundesebene dringender Handlungsbedarf für den Moorschutz besteht: von der Finanzierung freiwilliger Wiedervernässungsmaßnahmen in der Landwirtschaft über die Vorbildfunktion auf Bundesflächen bis hin zur internationalen Zusammenarbeit und Forschungsförderung.

Die Moorschutzstrategie ist das Ergebnis eines breit angelegten Beteiligungsprozesses, in den umfangreiche fachliche Expertise, aber auch die Perspektive und die Sorgen vieler Menschen in den Moor-Regionen eingeflossen sind. Es hat sich dabei bestätigt, dass das Grundkonzept der Moorschutzstrategie richtig ist: Noch intakte Moore müssen konsequent geschützt werden. Für entwässerte, derzeit land- und forstwirtschaftlich genutzte Moorböden soll es finanzielle Anreize für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen geben. Die landwirtschaftlichen Betriebe dürfen mit dieser Herausforderung nicht alleine gelassen werden. Die konkrete Ausgestaltung von Wiedervernässungsmaßnahmen kann nur in enger Abstimmung mit den Ländern und Kommunen sowie allen Handelnden vor Ort erfolgen. Die Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren zeigen aber auch, dass eine Moorschutzstrategie auf Bundesebene dringend erforderlich ist, um die nationalen und die internationalen Ziele beim Klimaschutz zu erreichen.

Entwässerte Moorböden stellen weltweit eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen dar. In Deutschland stammten im Jahr 2019 6,7 Prozent (ca. 53 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente) der Treibhausgasemissionen aus der Zersetzung von Moorböden infolge von Entwässerungsmaßnahmen und Torfnutzung.

Die Nationale Moorschutzstrategie finden Sie unter https://www.bmu.de/DL2792

 

Weitere Informationen zum Thema Moorschutz erhalten Sie unter: https://www.bmu.de/WS5698


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