Freitag, 28. April 2023

Die Wirtschaftsmacht des Nordens

 
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Spektrum informiert
28.04.2023

LIebe Leserin, lieber Leser,

vor mehr als 1000 Jahren hatten Wikinger Island und Grönland besiedelt, und die Frauen dieser Gemeinschaften stellten an Webstühlen Textilien her. Anhand der Machart der Webstoffe haben Fachleute nun Neues über die überraschend einflussreiche Rolle der Frauen entdeckt: Sie machten ihre Stoffe zu einer Währung der nordischen Welt. Mehr über die bislang wenig bekannte Wirtschaftsmacht der Wikingerinnen lesen Sie in der neuen Ausgabe von Spektrum Geschichte, die ab heute im Handel ist.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Anke Walter

Wikingerinnen

Wikingerinnen

Während der Wikingerzeit und des Mittelalters beruhte der Handel im Nordatlantik zu einem Gutteil auf Textilien. Deren Produktion lag in den Händen einfacher Frauen, die mit den Stoffen über Jahrhunderte einträgliche Geschäfte machten – und mit ihrer Webkunst auf einen Klimawandel reagierten.

Naturkatastrophen - Vorhersage und Frühwarnung verbessern

Naturkatastrophen - Vorhersage und Frühwarnung verbessern

Erdbeben, Vulkanausbrüche, Wirbelstürme, Hochwasser - immer wieder sorgen Naturkatastrophen für verheerende Zerstörungen und fordern Menschenleben. Welche Fortschritte haben Forschende für die Vorhersage und Frühwarnmethoden gemacht?

Teilchenphysik

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Materie setzt sich aus winzigen Teilchen zusammen, doch die theoretisch so fein säuberlich geordnete Welt gehorcht ihren ganz eigenen Gesetzen - insbesondere auf den kleinsten Skalen und in dem scheinbaren Nichts dazwischen.

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Donnerstag, 27. April 2023

BMUV-PM: Lebensnetz für Insekten stärkt artenreiche Biotope in der Jülich-Zülpicher Börde

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz

Pressedienst – Nr.065 /23

Berlin/Bonn, 27. April 2023

Lebensnetz für Insekten stärkt artenreiche Biotope in der Jülich-Zülpicher Börde

Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz fördern neues Insektenschutzprojekt mit 3,34 Millionen Euro

Die Jülich-Zülpicher Börde ist einer der Agrarräume in Deutschland, die äußerst intensiv bewirtschaftet und zugleich sehr arm an artenreichen Biotopen sind. Mit dem Projekt „Lebensnetz Börde“ machen sich jetzt die drei Biologischen Stationen Bonn/Rhein-Erft, Düren und Euskirchen gemeinsam für hochwertige Insektenlebensräume in der Börde stark. In enger Kooperation mit kommunalen und privaten Flächeneigentümer*innen sollen rund 600 Hektar durch Einsaaten von Blütenpflanzen mit gebietsheimischem Saatgut sowie einer angepassten Landschaftspflege und -nutzung für Insekten optimiert werden. Das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördern das Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit rund 3,34 Millionen Euro. Dr. Annette Doerpinghaus, Leiterin der Abteilung Biotop- und Gebietsschutz im BfN, übergab gestern den Förderbescheid für das Projekt bei der Auftaktveranstaltung in Zülpich.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Gesunde und starke Lebensnetze brauchen Insekten. Sie dienen als Nahrungsgrundlage für Vögel und sind zugleich Teil einer natürlichen Schädlingsbekämpfung. Auch die Landwirtschaft ist ohne Insekten undenkbar, da sie viele wildlebende Pflanzen und Kulturpflanzen bestäuben. Mit dem geplanten Biotopverbund stärkt das Projekt das Lebensnetz Börde, die heimischen Vögel und Insekten und damit auch wichtige Ökosystemleistungen.“

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „In der Börde zeigt sich wie in vielen anderen Regionen, wie fragil die Lebensnetze mittlerweile geworden sind: Verschwinden einzelne Arten oder ganze Artengruppen, ist das Überleben vieler anderer Arten in Gefahr. So trifft der Insektenrückgang in der Agrarlandschaft ganz besonders unsere Feldvogelarten wie Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche, Wiesenpieper und Schwarzkehlchen. Das neue Projekt hilft Insekten und Feldvögeln. Denn es verbessert ihre Lebensgrundlagen und stabilisiert damit das Lebensnetz der Arten in der Börde.“

Hintergrund

„Lebensnetz Börde“ ist ein interkommunales Verbundprojekt, an dem die Landkreise Euskirchen, Düren und Rhein-Erft beteiligt sind. Insgesamt umfasst die Projektkulisse 20 Kommunen. Die in der Region ansässigen Biologischen Stationen Bonn/Rhein-Erft, Düren und Euskirchen führen das Projekt gemeinsam durch.

Schwerpunkt der Projektmaßnahmen ist es, raumbedeutsame floristisch und faunistisch reiche Strukturen von den Ortsrändern bis in die freie Landschaft zu entwickeln. Im angestrebten kompletten Verbundsystem sollen auf diese Weise Flächen in einem Umfang von fast 600 Hektar für Insekten und Vögel optimiert werden. Dafür werden zum einen lineare Strukturen wie Wegraine, Säume, Uferrandstreifen sowie zum anderen flächenhafte Vernetzungselemente wie Wiesen, Weiden oder Firmengelände durch Einsaaten aufgewertet. Zum Einsatz kommt dabei gebietsheimisches Saatgut oder eine Mahdgutübertragung mit Blütenpflanzen. Zum anderen werden Hecken und heimische Hochstamm-Obstbäume gepflanzt. Um bestehende Insekten-Kernlebensräume sowie um Schutzgebiete herum werden Pufferzonen geschaffen, so dass diese zusammen mit den neugeschaffenen Blühstreifen und -flächen ein Biotopverbundsystem ergeben. Dieses Lebensnetz soll die Ausbreitung von Insekten von den Kernflächen in die bislang intensiv ackerbaulich genutzten Flächen ermöglichen.

Begleitet werden die Naturschutzmaßnahmen von einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit: Fachveranstaltungen wie Workshops und Tagungen sowie ein Kunstwettbewerb sollen das Projekt regional und darüber hinaus bekannt machen. Projektergebnisse und -erfahrungen werden am Ende der sechsjährigen Projektlaufzeit in einem Praxisleitfaden zusammengefasst. So können Erkenntnisse auch für Folgeprojekte in vergleichbaren Agrarlandschaften genutzt werden.

Neben der Förderung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt erhält das Projekt Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Kreise Rhein-Erft, Düren und Euskirchen.

Weitere Informationen

Projekt-Steckbrief „Lebensnetz Börde“

Bundesprogramm Biologische Vielfalt


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Mittwoch, 26. April 2023

BMUV-PM: Europäische Infrastruktur für Atmosphärenforschung geht an den Start

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

Telefon: 030 18 305-2010
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Pressedienst – Nr. 064/23

Berlin, 26. April 2023

 

Klimaschutz

Europäische Infrastruktur für Atmosphärenforschung geht an den Start

Die klimaschädliche Wirkung von Aerosolen und kurzlebigen Spurengasen auf die Erderhitzung ist bislang nicht hinreichend erforscht. Daher hat die EU-Kommission die Forschungsinfrastruktur ACTRIS (Aerosol, Clouds and Trace Gases Research Infrastructure) offiziell gegründet. Ziel von ACTRIS ist es, das Wissen zur Klimawirkung kurzlebiger Spurengase bedeutend zu erweitern. Dazu beobachten Forscherinnen und Forscher aus 17 Mitgliedstaaten der EU verschiedene Bestandteile der Atmosphäre, wie Aerosole, Wolken und kurzlebige Spurengase, sowie ihre Wechselwirkungen und Bedeutung für die Klimakrise. ACTRIS wird vom BMBF und BMUV gemeinsam gefördert.

Die neue Forschungsinfrastruktur ACTRIS verfolgt das übergreifende Ziel, den Einfluss kurzlebiger Bestandteile der Atmosphäre auf das Klima besser zu verstehen und künftige Vorhersagen für Klima und Luftqualität zu verbessern. Dafür ist es notwendig, ausreichend Daten über kurzlebige atmosphärische Bestandteile (Aerosole, Wolken und Spurengase), ihre räumliche und zeitliche Verteilung sowie ihre komplexen physikalischen und chemischen Wechselwirkungen zu gewinnen. ACTRIS liefert dazu langfristige Beobachtungsdaten von hoher Qualität und ausreichender Dichte, die eine Verbesserung der Vorhersagen zur Entwicklung des Klimas und zur Verteilung von Luftschadstoffen ermöglichen. Dies schließt kurzfristige Wetter- und Gesundheitswarnungen sowie langfristige Auswirkungen der Klimakrise ein.

ACTRIS soll eine wichtige Basis schaffen, mit der das Wissen zur komplexen Klimawirkung kurzlebiger Spurengase wesentlich erweitert wird. Die Messverfahren von Aerosolen und kurzlebigen Spurengasen werden verbessert, international angeglichen und der Zugang zu den Messdaten einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben den Einflüssen auf das Klima haben die kurzlebigen Bestandteile der Atmosphäre auch großen Einfluss auf die Luftqualität und die Gesundheit. Die durch ACTRIS ermittelten Daten helfen, die räumliche Verbreitung gesundheitsschädlicher kurzlebiger Luftschadstoffe besser zu erfassen und ermöglichen es, zielgerichtetere Maßnahmen zu treffen, um negative Effekte von Aerosolen und kurzlebigen Spurengasen auf die menschliche Gesundheit sowie auf Ökosysteme zu reduzieren.

ACTRIS ist nun rechtlich als europäische Forschungsinfrastruktur für die Atmosphärenforschung anerkannt. Die Aufbauphase von ACTRIS in Europa läuft noch bis 2025, danach wird ACTRIS in die Betriebsphase übergehen. Sitz von ACTRIS- ist Finnland, das Koordinationsbüro befindet sich in Helsinki. Deutschland engagiert sich in enger Abstimmung der beteiligten Ressorts mittels Bereitstellung von wichtigen Bestandteilen der zentralen Einrichtungen (Kalibrierdienste) maßgeblich an ACTRIS. Weitere nationale Einrichtungen, die ACTRIS-Dienste bereitstellen, sind über die 17 Mitgliedsländer von ACTRIS, darunter auch Deutschland, verteilt.

Das BMUV vertritt federführend die Bundesrepublik Deutschland in der Hauptversammlung von ACTRIS und übernimmt dabei auch den überwiegenden Teil der langfristigen laufenden Kosten für Deutschland. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit 86 Millionen Euro die Aufbauphase von ACTRIS-D bis 2029, in der die deutschen Kalibrierzentren, Beobachtungsstationen, Atmosphären-Simulationskammern und mobilen Messplattformen für den Betrieb von ACTRIS-D zur Verfügung gestellt werden. Am deutschen ACTRIS-Beitrag (ACTRIS-D) sind insgesamt 11 Universitäten, Forschungsinstitute und Behörden beteiligt. Koordiniert wird ACTRIS-D durch das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung (TROPOS) in Leipzig.

Weitere Informationen

 

ACTRIS Website


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Dienstag, 25. April 2023

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BMUV-PM: Förderung für Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen geht in eine neue Runde

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Stresemannstr. 128-130, 10117 Berlin
Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

Bastian Zimmermann und Svenja Kleinschmidt
 

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E-Mail: presse@bmuv.bund.de   Internet: www.bmuv.de/presse
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Pressedienst Nr. 063/23
Berlin, 25. April 2023

 

 

Klimaanpassung

Förderung für Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen geht in eine neue Runde

Das Bundesumweltministerium hat heute die neu ausgerichtete Förderrichtlinie für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen veröffentlicht. Die Förderung richtet sich gezielt an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheimen, in denen vulnerable Personen betreut werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden. Die bereits seit 2020 laufende Förderung wurde auf Grundlage einer neu gefassten Förderrichtlinie verstetigt und weiterentwickelt. Ab dem 15. Mai 2023 können soziale Einrichtungen und deren Träger*innen eine Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Folgen der Klimakrise machen vor allem vulnerablen Gruppen zu schaffen. Kinder, ältere oder kranke Menschen leiden zum Beispiel ganz besonders unter langen Hitzeperioden. Soziale Einrichtungen übernehmen eine besondere Verantwortung, wenn sie Vorsorge etwa mit Verschattung und Kühlung als Hitzeschutz treffen. Das BMUV-Programm geht jetzt in die nächste Förderrunde: Klimaanpassungsmaßnahmen werden in weiteren sozialen Einrichtungen gefördert. Im Fokus stehen dieses Mal solche Projekte, die Klimaanpassung und -vorsorge, natürlichen Klimaschutz und den Schutz der Natur gemeinsam voranbringen.“

Die Förderung von „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro aufgelegt. Das erste und bisher einzige Förderfenster war mit fast 600 eingegangenen Anträgen durch eine unerwartet hohe Nachfrage gekennzeichnet. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 verstetigt und weiterentwickelt wird. Die Förderrichtlinie ist gleichzeitig Bestandteil des Programms der Nationalen Klimaanpassung, welches zur förderpolitischen Steuerung neu aufgelegt wurde.

Mit dem Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen, wurde die bestehende Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ neu ausgerichtet. Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und zur Nachahmung anregen. Damit soll sich der weiträumig erforderliche Umbau der sozialen Einrichtungen in Deutschland an guten Beispielen und nachhaltigen Lösungen orientieren.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen oder starken klimatischen Veränderungen betroffen sind bzw. betroffen sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis einschließlich zum 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung werden auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH veröffentlicht. Eine digitale Informationsveranstaltung für Antragstellende und Interessierte wird am Montag, den 15. Mai 2023 in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr stattfinden. Eine Anmeldung ist bis zum 11. Mai 2023 über die Website der ZUG möglich.
 

Weitere Informationen

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Zentrum KlimaAnpassung

Sofortprogramm Klimaanpassung

Klimaanpassung


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BMUV-PM: Weg frei für mehr Produktsicherheit in der EU

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

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Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

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Telefon: 030 18 305-2010
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Pressedienst – Nr. 062/23
Berlin 25. April 2023

 

Verbraucherprodukte
Weg frei für mehr Produktsicherheit in der EU
Neue Regelungen zur besseren Sicherheit von gefährlichen Non-Food-Verbraucherprodukten verabschiedet

Heute hat der Ministerrat für die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gestimmt. Durch die Verordnung wird gewährleistet, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. Alle Änderungen gelten auch bei online gekauften Produkten von Anbietern aus der ganzen Welt. Das Europäische Parlament hatte die Verordnung bereits im März 2023 verabschiedet.

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sind nun besser vor gefährlichen Produkten geschützt. Deutschland hat sich erfolgreich für strengere Regeln der Produktsicherheit eingesetzt. Wir begrüßen, dass Online-Marktplätze zukünftig mehr Verantwortung übernehmen müssen. Wir werden dies auch in der Umsetzung genau beobachten und erwarten, dass in künftigen Vorschlägen zur Produktsicherheit noch weitere Verpflichtungen für Anbieter von Online-Marktplätzen berücksichtigt werden. Auch deshalb hat Deutschland gemeinsam mit Spanien, Frankreich, Dänemark und Portugal eine Protokollerklärung abgegeben.“

Die neue Verordnung ist ein großer Schritt hin zu mehr Produktsicherheit, auch durch die umfassendere Anwendung des Vorsorgeprinzips. Für alle in der EU in den Verkehr gebrachten Produkte müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig immer eine Ansprechperson innerhalb der EU haben, an die sie sich bei eventuellen Problemen mit der gekauften Ware wenden können.

Online-Marktplätze werden zukünftig stärker für die Produktsicherheit in die Pflicht genommen. Sie müssen dann beispielsweise anhand des Safety Gate Portal stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden. Die Verordnung konkretisiert zudem die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsteilnehmer wie Hersteller, Importeur, Händler oder Fulfilment-Dienstleister und legt deren genaue Aufgaben fest.

Zudem werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert, beispielsweise über die Kontaktinformationen, die sie beim Kauf des Produkts hinterlegt haben. So soll sichergestellt werden, dass mehr Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Rückruf des von ihnen gekauften Produktes erfahren. Im Falle des Rückrufs erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos Abhilfe. Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen mindestens zwei Abhilfemaßnahmen wie beispielsweise der Erstattung des Kaufpreises, dem Ersatz des zurückgerufenen Produkts oder der Reparatur.

Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird die Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 abgelöst. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein wird, ist im Mai oder Juni 2023 zu rechnen, mit der Anwendung entsprechend den Übergangsbestimmungen der Verordnung 18 Monate später.

Weitere Informationen

Sicherheit bei verbrauchernahen Produkten

Protokollerklärung

 

 


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BMUV-PM: Lemke: „Moorbirke ist ein starkes Symbol für die Wiederherstellung der Natur“

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

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Leiter der Pressestelle: Ulrich Schulte
Redaktion: Iris Throm, Andreas Kübler, Astrid Scharf, Christopher Stolzenberg,

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Telefon: 030 18 305-2010
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Gemeinsame Pressemitteilung mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e. V.

 

 

Pressedienst – Nr. 061/23

Berlin 25. April 2023

Naturschutz

 

Lemke: „Moorbirke ist ein starkes Symbol für die Wiederherstellung der Natur“

 

Bundesumweltministerin Steffi Lemke pflanzt am heutigen Tag des Baumes im brandenburgischen Hohen Neuendorf eine Moorbirke, den Baum des Jahres 2023. Sie führt damit eine jahrzehntealte Tradition der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) e. V. fort. Die Pflanzung wird begleitet von SDW-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sowie den SDW-Landesvorsitzenden von Berlin und Brandenburg. Der Tag des Baumes ist eine der größten Mitmachaktionen zum Baum- und Waldschutz seit 1952.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Bäume und Wälder speichern Kohlenstoff, sorgen für einen ausgewogenen Wasserhaushalt in den Böden, spenden Schatten und sorgen im Sommer für eine kühlere Umgebung. Damit leistet die Natur viel für uns und den natürlichen Klimaschutz, den wir mit einem eigenen Aktionsprogramm stärken. Die Moorbirke ist eine heimische Baumart, die auch auf feuchten bis nassen Böden die Wiederbewaldung ermöglicht. So können Waldökosysteme neu entstehen. Als Baum des Jahres 2023 ist sie daher ein starkes Symbol für die Wiederherstellung der Natur.“

SDW-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: „Der Tag des Baumes ist ein Feiertag, der in die Zukunft weist. Seit Jahren ist er für uns ein Anlass, Bäume zu pflanzen und über den Wert des Waldes aufzuklären. Dem Wald geht es schlecht. Alle müssen mithelfen, dass sich der Wald stabilisieren kann. Neben Baumpflanzungen gehört umweltbewusstes Verhalten jedes und jeder Einzelnen dazu.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke pflanzt die Moorbirke nahe des Herthamoors beim SDW-Naturschutzturm in Hohen Neuendorf. Die Aktion weist auf die Bedeutung der Moore als CO2-Speicher hin. Moore speichern sogar noch mehr Kohlenstoffdioxid als Wälder. Sie sind im Zeitalter der Urbarmachung aber vielerorts tiefgreifend entwässert und häufig zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen umgewandelt worden. Dies hat zur Folge, dass sich der Torf durch Luftzufuhr zersetzt und Treibhausgase entweichen.

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sollen trocken gelegte Moorböden wiedervernässt und auch Moore renaturiert werden. Es enthält 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern: zum Beispiel zu Mooren, Waldökosystemen, Meeren und Küsten, Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie zu Forschung und Kompetenzaufbau. Für die Umsetzung stehen bis 2026 vier Milliarden Euro bereit.

Bundesweit nutzen die Ehrenamtlichen der über 350 SDW-Gruppen den Tag des Baumes für den Waldschutz, aber auch viele andere Verbände, Forstverwaltungen, Kommunen und Organisationen unterstützen mit eigenen Veranstaltungen die größte Mitmachaktion für den Wald.

Hintergrundinformationen zum Tag des Baumes:

Ziel der Tradition

Mit dem Tag des Baumes verfolgt die SDW das Ziel, Menschen darauf aufmerksam zu machen, wie wertvoll Bäume für Mensch und Umwelt sind. Der Aktionstag soll sie motivieren, sich aktiv für den Wald einzusetzen und etwas für die Bäume zu tun.

Geschichte des Tags des Baumes

Den ersten Baum pflanzte Robert Lehr, SDW-Präsident, gemeinsam mit Bundespräsident Theodor Heuss am 25. April 1952: einen Bergahorn im Bonner Hofgarten. Damit wurde eine Tradition begründet, die seitdem jedes Jahr durchgeführt wird. 1952 war der erste Tag des Baumes in Deutschland geprägt durch die Nachkriegssituation. Er richtete sich vor allem gegen den Verlust von zehn Prozent des Waldes durch Übernutzung durch Krieg und Reparationshiebe der Alliierten.

Die SDW formulierte am ersten Tag des Baumes ihr Ziel für die Zukunft: In jeder Gemeinde und Schule sollen der Bevölkerung und insbesondere der Jugend durch symbolische Pflanzungen und Veranstaltungen die hohe Bedeutung des Baumes nähergebracht werden.

Ursprung

Die Idee kommt aus den USA und wurde als jährlicher Arbor Day vor über 150 Jahren vom Journalisten Julius Sterling Morton initiiert, der im waldarmen Nebraska lebte. Am 10. April 1872 pflanzten dort erstmals Bürger:innen und Farmer:innen mehr als eine Million Bäume. Kaum zwei Jahrzehnte später hatte sich dieser Gedenktag für die Zukunft in allen Staaten der USA verbreitet.

Tag des Baumes aktuell

Der Tag des Baumes ist eine der größten Mitmachaktionen im Baum- und Waldschutz in Deutschland. Millionen Bäume wurden in den vergangenen Jahrzehnten von Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsverbänden der SDW gepflanzt. Meistens können aktuell im April nur noch Bäume mit Ballen gepflanzt werden. Die Gefahr für Setzlinge, die trockenen Sommer nicht zu überleben, ist zu groß. Die SDW pflanzt deshalb früher im Jahr um den Tag des Waldes, den 21. März, oder im Herbst.

 

Weiterführende Informationen:

Tag des Baumes 2023 (Externer Link der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e. V.)

 

 


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